Folgende Sprachprüfungen werden anerkannt und müssen spätestens zur Einschreibung vorgelegt werden:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF): Für die Studiengänge der Fakultät Wirtschaft und Recht muss das Ergebnis in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweisen, für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge ist die Niveaustufe 3 in allen Teilprüfungen ausreichend
- Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
- Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom, das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe-Instituts
- telc-Prüfung Deutsch C1 Hochschule
- Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen und Dolmetscherinstituts München
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
- Abgeschlossenes Germanistikstudium
- An einer deutschen Schule in Deutschland erworbener mittlerer Bildungsabschluss
- Abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer Hochschule in Deutschland
Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss spätestens zur Einschreibung vorgelegt werden.
Im Masterstudiengang International Management müssen sowohl Deutsch- als auch Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Die anerkannten Prüfungen und geforderten Sprachniveaus finden Sie hier.