Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen
Die Entscheidung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen liegt bei der Prüfungskommission und dem/der Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs. Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Um Sie vor Überraschungen zu schützen, haben wir ein sehr gutes und sicheres Konzept der sogenannten Vorab-Anerkennung entwickelt. Damit ist gewährleistet, dass die nachträgliche Anerkennung der erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen beim Studienbüro nur eine reine Formsache ist.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie erfolgreich die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen meistern.
- Fish Hoek, Süd-Afrika
- Popocatepetl, Mexico
- Kerry Cliffs, Irland
1. Vorab-Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt
Nachdem Sie Ihre Bewerbung für einen Erasmus+- oder einen Exchange-Studienplatz fristgerecht eingereicht haben und diese von uns bestätigt wurde, können Sie auf Basis Ihrer Planungen den Vorab-Anerkennungsbogen (VAB) erstellen. Durch den VAB wird vor dem Auslandsaufenthalt definiert, welcher erfolgreich absolvierte Kurs im Ausland für ein entsprechendes Modul an der Technischen Hochschule Aschaffenburg anerkannt wird.
Beantragung der Vorabanerkennung über einen Vorab-Anerkennungsbogen (VAB)
Führen Sie die Antragstellung und Bearbeitung auf digitalem Wege in ein ausfüllbares PDF durch.
- Stellen Sie zunächst fest, ob die in Ihrem Auslandssemester zu belegenden Kurse samt Kursbeschreibungen auf der Website Ihrer Partnerhochschule verfügbar sind.
- Laden Sie sich nun den für Ihren Studiengang und SPO gültigen VAB herunter.
Fakultät Ingenieurwissenschaften
Elektro- und Informationstechnik
Elektro- und Informationstechnik (berufsbegleitend)
Erneuerbare Energien und Energiemanagement (SPO 13)
Erneuerbare Energien und Energiemanagement (SPO 14)
Internationales Technisches Vertriebsmanagement (SPO 12)
Internationales Technisches Vertriebsmanagement (SPO 13)
Kommunikation und Dokumentation (SPO 11)
Medical Engineering and Data Science (SPO 11)
Multimediale Kommunikation und Dokumentation (SPO 12)
Multimediale Kommunikation und Dokumentation (SPO 13)
Mechatronik
Wirtschaftsingenieurwesen (SPO 12)
Wirtschaftsingenieurwesen (SPO 13)
Wirtschaftsingenieurwesen (berufsbegleitend)
Wirtschaftsingenieurwesen/Materialtechnologien (SPO11)
Master Elektro- und Informationstechnik
Master Wirtschaftsingenieurwesen
- Tragen Sie ein, welches Fach oder welche Fächer an der Partnerhochschule auf die in Ihrer Studienordnung vorgesehenen Module angerechnet werden sollen.
- Hochschulen im außereuropäischen Raum und im Vereinigten Königreich wenden kein ECTS-Punktesystem an. Bitte nutzen Sie hier die Orientierungshilfe zur Anwendung von ECTS-Punkten.
- Fügen Sie den VAB und die Kursbeschreibungen in einer PDF-Datei zusammen, wobei Sie die Seiten in dieser Datei bitte wie folgt ordnen: 1. Vorabanerkennungsbogen, 2. Kursbeschreibungen in der Reihenfolge, wie Sie sie auf dem Bogen auflisten.
- Schicken Sie die PDF-Datei per E-Mail an das International Office, internationalth-abde
- Im nächsten Schritt folgt die Prüfung und Weiterleitung Ihrer eingereichten Unterlagen an die relevanten Stellen im Hause. Über das International Office erhalten Sie nach einiger Zeit das Ergebnis der Anerkennungs-Entscheidung mitgeteilt.
- Sollten Sie im Rahmen des Erasmus+-Programms an eine Partnerhochschule reisen, erstellen Sie nun ein Learning Agreement. Hierbei hilft Ihnen unser Leitfaden zur Anerkennung und Learning Agreement im ERASMUS+ Programm. Das Learning Agreement muss vor Antritt Ihres Auslandssemesters sowohl von der Heimat- als auch von der Gasthochschule unterzeichnet sein.
Informationsvideos: Vorab-Anerkennungsprozess zur Erstellung des VABs
Eine Änderung des VABs ist notwendig. Was tun?
Aus unterschiedlichen Gründen kann eine Änderung des Vorab-Anerkennungsbogen notwendig werden. Hierbei sind nachfolgende Rahmenbedingungen zu beachten:
1. Grundsätzlich können Erasmus- und Exchange-Studierende beliebig viele VABs einreichen.
2. Eine Änderung des Vorab-Anerkennungsbogens ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule möglich
3. Reichen Sie dazu einen neuen Vorab-Anerkennungsbogen ein, in dem Sie auch die bereits genehmigten Kurse erneut auflisten
4. Für neu hinzugefügte Kurse benötigen wir die dazugehörigen Kursbeschreibungen
5. Der alte Vorab-Anerkennungsbogen ist mit Unterzeichnung eines geänderten Vorab-Anerkennungsbogens nicht mehr gültig.
Besonderheiten bei der Vorab-Anerkennung von Free Movern
Free Mover sind Studierende, die ein Auslandssemester an einer ausländischen Gasthochschule verbringen, die nicht Partnerhochschule der Technischen Hochschule Aschaffenburg ist.
Sie haben die Möglichkeit, einen Vorab-Anerkennungsbogen (inklusive der Kursbeschreibungen) vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts im International Office einzureichen und prüfen zu lassen. Sollte es zu Beginn des Auslandssemesters zu Änderungen in der Fachbelegung kommen, können Free Mover eine Änderung des Vorab-Anerkennungsbogens innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters im International Office einreichen.
Dazu sind sowohl die Kursbeschreibungen der neu hinzugefügten Kurse als auch ein Nachweis über den Beginn des Auslandssemesters dem geänderten Vorab-Anerkennungsbogen beizulegen. Vorab-Anerkennungsbögen können mit den erforderlichen Unterlagen und unterschrieben auch per E-Mail an international@th-ab.de eingereicht werden. Bitte bedenken Sie, dass die Prüfung der Unterlagen in der vorlesungsfreien Zeit länger dauern kann als während des laufenden Semesters.
2. Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt
Sie sind aus dem Ausland zurückgekehrt und haben erfolgreich Studien- und Prüfungsleistungen erbracht. Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert diese Leistungen, die während des Auslandsaufenthaltes erbracht wurden. Es ist im International Office der Partnerhochschule erhältlich und grundlegend für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen in Deutschland.
- Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung (AA) von Studien- und Prüfungsleistungen im Studienbüro ein. Diesem legen Sie Ihren genehmigten VAB und Ihr Transcript of Records (ToR) bei.
- Nach Umrechnung der Noten und dem offiziellen Beschluss durch die Prüfungskommission versendet das Studienbüro den Bescheid über die Notenvergabe an den Studierenden. Außerdem werden die Noten im Self-Service-Portal für den Studierenden sichtbar.
Informationsvideo: Anerkennungsprozess nach dem Auslandsaufenthalt
- Shaftesbury, England
- Male, Malediven
- Playa Norte, Mexiko
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