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Erasmus+ Blended Short Term Mobilities

Eine Studentin der TH AB auf dem Campus in Georgien

Bestimmte Kurzzeitprogramme unserer Partnerhochschulen im europäischen Ausland können mit Erasmus+ gefördert werden. Diese sogenannten Short Term Blended Mobilities müssen zwingend eine virtuelle Komponente enthalten, die auch im Learning Agreement vermerkt ist.

  • Bewerbung

    Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung auf eine Erasmus+-Förderung mindestens sechs Wochen vor Beginn des Kurzzeitprogramms ein. Förderzusagen ergehen vorrangig, wenn die Leistung aus dem BIP auf das Studiencurriculum an der TH Aschaffenburg angerechnet wird.

    Die Bewerbung für ein Stipendium im Rahmen des Erasmus+ Programms erfolgt online über ein individuell für die Mobilität bereitgestelltes Formular. Bitte wenden Sie sich deswegen vor der Bewerbung an das International Office.  

    Um Ihre Bewerbung abzuschließen muss ein unterschriebener Ausdruck der Onlinebewerbung fristgerecht im International Office eingereicht werden. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden!

    Die Auswahl der Studierenden erfolgt anhand des Notendurchschnitts. Ein Notendurchschnitt von schlechter als 3,5 führt in der Regel zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, sowie bei Antritt des Auslandssemesters zum Ausschluss von der Erasmus+ Förderung. Erhebliche Rückstände bei den bisherigen Studienleistungen können ebenfalls zum Ausschluss von der Förderung führen.

  • Fördervoraussetzungen

    Studierende, die sich auf eine Förderung durch Erasmus+ bewerben, müssen an der Technischen Hochschule Aschaffenburg immatrikuliert sein.

    Die Teilnahme an einer Short Term Blended Mobility kann nur gefördert werden, wenn die TH Aschaffenburg einen Vertrag mit der entsprechenden Fakultät an der Partnerhochschule abgeschlossen hat. Fragen Sie deswegen bitte immer erst im International Office nach, ob eine Förderung möglich ist.

    Eine Förderung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass dem International Office der TH Aschaffenburg genügend Mittel aus dem Erasmus+-Programm für Studierendenaustausche zur Verfügung stehen.

    Alle grundständig Studierenden sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt am Erasmus+ Programm teilzunehmen.

  • Leistungen

    • Prüfung einer möglichen Anerkennung des Programms durch eine Vorabanerkennung
    • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten (die Förderdauer beträgt maximal 5 Tage und richtet sich nach der Höhe des Budgets der Hochschule und der Anzahl der ausgewählten Studierenden). Bitte bachten Sie, dass die Förderung unter Umständen erst nach Ihrem Aufenthalt ausgezahlt wird.
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
    • Sonderzuschuss für Grünes Reisen
    • Eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten als Erasmus+ Stipendiat/in erhalten Sie in der Studentencharta
  • Formalitäten

    Als Erasmus+ Stipendiat/in sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen bei uns einzureichen.

    Unterlagen vor dem Auslandsaufenthalt:

    Das Grant Agreement erhalten Sie direkt vom International Office. Das notwendige Learning Agreement erstellen Sie direkt nach Freischaltung über unser Mobilitätsportal.

    Eine Handhabe zur Erstellung des Learning Agreements finden Sie hier.

    Unterlagen nach dem Auslandsaufenthalt:

    • Nachweis über Zeitraum des Kurzzeitprogramms (Bestätigung durch die Gasthochschule)
    • Nachweis über erworbene ECTS (z.B. Transcript of records)
    • EU-Survey
  • Besonderheit bei Organisation durch Fakultät

    Lehrende der TH-Aschaffenburg, die ein durch Erasmus+ förderbares Kurzzeitprogramm mitorganisieren oder mit einer ausgewählten Gruppe von Studierenden an einem solchen Programm teilnehmen möchten, können durch das International Office unterstützt werden.

    Das International Office unterstützt durch Bekanntmachung und Werbung. Es erklärt sich bereit, eine solche Short Term Mobility auf der Webseite der TH Aschaffenburg und den Social Media Kanälen des International Office zu bewerben.

    Außerdem können Bewerbungen durch das International Office angenommen und verwaltet gesammelt werden und nach Bewerbungsschluss an die Fakultät weitergeleitet werden. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die Fakultät anhand vorab kommunizierter Auswahlkriterien.

    Nach erfolgter Auswahl kommuniziert das International Office die Zu- bzw. Absagen an die Studierenden und verschickt die Links zum Bewerbungsportal. Danach erfolgt der Ablauf wie oben bereits beschrieben.

    Wichtig ist die rechtzeitige Ausschreibung und Auswahl durch die Fakultät, damit die Teilnehmenden sich sechs Wochen im Voraus auf Erasmus+-Förderung bewerben können.

  • Mobilitätszuschuss für Blended Short Term Mobilites

    Mobilitätsdauer Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge
    (top-ups)
    Tag 1-5 Im Aufruf 2023 und 2024:
    79 EUR / Tag

     

    für Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    mit geringeren Chancen:
    100 EUR einmalig

     

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    mit geringeren Chancen
    erhalten außerdem einen
    Reisekostenzuschuss, der je
    nach Distanz des Reiseziels variiert.