Die Technische Hochschule Aschaffenburg ist eine aufstrebende und familiengerechte Hochschule. Seit ihrer Gründung 1995 entwickelt sich die Hochschule rasch und verzeichnet derzeit über 3.400 Studierende. Sie versteht sich als Innovationszentrum in der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main mit dem Campus in Aschaffenburg, dem Zentrum für wissenschaftliche Services und Transfer in Obernburg und dem Lernort Miltenberg.
Wir legen viel Wert auf hervorragende Studienbedingungen, Praxisorientierung und Internationalität. Wir zeichnen uns durch hohe Qualität und exzellente Leistungen in Lehre, Forschung, Transfer und Weiterbildung aus. In den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Informatik, Wirtschaft, Recht, Immobilien und Gesundheit bieten wir interdisziplinäre und innovative Studiengänge an. Unsere Studiengänge sind akkreditiert und bieten beste Chancen für den erfolgreichen Karrierestart.
Wir leben eine persönliche und lebendige Lern- und Diskussionskultur auf dem Campus als einem Ort der Begegnung. Angewandte Forschung und der Wissens- und Techonologietransfer sind besondere Stärken der TH Aschaffenburg.
Wir kooperieren mit Unternehmen und mit der Wissenschaft im In- und Ausland und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs. Weltweit pflegen wir den Austausch mit über 80 Partnerhochschulen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft.
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Studierende
3.400
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Studiengänge
28
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Mitarbeitende
308
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Professorinnen und Professoren und Lehrende
123
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Studienbewerberinnen und -bewerber Bachelorstudiengänge
2018 2019 2020 Fakultät WR 1.473 1.134 1.352 Fakultät IW 1.083 964 922 Gesamt 2.556 2.098 2.274 -
Studienanfängerinnen und -anfänger Bachelorstudiengänge
2018 2019 2020 Fakultät WR 373 367 497 Fakultät IW 433 449 390 Gesamt 806 816 887 -
Studierende insgesamt
2018 2019 2020 Fakultät WR 1.581 1.569 1.767 Fakultät IW 1.639 1.634 1.564 Gesamt 3.220 3.203 3.331 -
Absolventinnen und Absolventen
2018 2019 2020 Fakultät WR 348 345 308 Fakultät IW 286 313 309 Gesamt 634 658 617
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Erarbeitung in Arbeitsgruppen
Das Hochschulsystem hat sich in den letzten Jahren stark ausdifferenziert. Besonders im Rhein-Main-Gebiet ist die Konkurrenz mit anderen Hochschulen deutlich zu spüren. Diesen Herausforderungen kann eine kleine Hochschule wie die Technische Hochschule Aschaffenburg nur mit einer ganzheitlichen Herangehensweise begegnen. Es bot sich daher an, die Erstellung eines Hochschulentwicklungsplans in die derzeit laufenden Zielvereinbarungen mit dem Freistaat Bayern zu verankern.
Auf Anregung der erweiterten Hochschulleitung wurden vier Arbeitsgruppen gebildet: Studium, Lehre und Weiterbildung, Forschung und Transfer, Internationalisierung sowie Personal, Infrastruktur und Organisation. Alle interessierten Hochschulmitglieder waren eingeladen, sich mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen in die Arbeitsgruppen einzubringen. Im Mittelpunkt stand der Gedanke, alle mitzunehmen, da eine Umsetzung des Hochschulentwicklungsplans nur mit den Menschen möglich ist, die an der Hochschule arbeiten und studieren.
In die verschiedenen Arbeitsgruppen haben sich 70 Personen eingebracht. Die Beteiligten haben besonders die konstruktive, offene Atmosphäre und die Diskussionen auf Augenhöhe geschätzt. Sie haben Stärken und Schwächen analysiert, das Leitbild besprochen und Herausforderungen benannt. Auf dieser Basis wurden Ziele und Vorschläge für Maßnahmen entwickelt, die sich im vorliegenden Dokument wiederfinden. Die Arbeitsgruppen haben auch Ideen für die Umsetzung eingebracht. Darüber hinaus waren die Arbeitsgruppen ein wichtiger Begegnungsort und haben zu einem besseren gegenseitigen Verständnis innerhalb der Hochschule beigetragen.
Der Hochschulentwicklungsplan wird eine große Hilfe für die Verhandlung der kommenden Zielvereinbarungen sein, denn es besteht so die Chance, frühzeitig eigene Ideen und Prioritäten in künftige Verhandlungen mit Politik und Gesellschaft einzubringen.
Downloads
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Zielvereinbarungen 2006 bis heute
Im Juli 2019 unterzeichneten der bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst und die Präsidentinnen und Präsidenten der Universitäten, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der Kunsthochschulen die Zielvereinbarungen 2019 bis 2022.
Im März 2014 unterzeichneten der bayerische Wissenschaftsminister und die Präsidentinnen und Präsidenten der Universitäten, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der Kunsthochschulen die Zielvereinbarungen 2014 bis 2018.
Anknüpfend an die positiven Erfahrungen der ersten Runde, wurde im Juli 2009 die zweite Generation der Zielvereinbarungen abgeschlossen, die eine Laufzeit von 2009 bis 2013 haben.
Der grundlegende Reformprozess, in dem sich die bayerischen Hochschulen befinden, wird auf der Basis von Innovationsbündnissen („Rahmenzielvereinbarung“) durch bilaterale Zielvereinbarungen umgesetzt. 2006 wurden von allen bayerischen Hochschulen erstmals Zielvereinbarungen mit der Staatsregierung unterzeichnet.
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Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Forschung und der damit unmittelbar verknüpften Aufgaben in der Lehre und Nachwuchsförderung hat die Technische Hochschule Aschaffenburg Richtlinien festgelegt, mit Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens umzugehen, damit sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen kann und Steuermittel oder private Zuwendungen nicht zweckentfremdet werden. ► Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten nachlesen
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Verhaltenskodex gegen Korruption
Um auf das Thema Korruptionsprävention aufmerksam zu machen, und damit noch wirkungsvoller der Korruption vorzubeugen und korrupte Verhaltensweisen aufzudecken, ist die gemeinsame Anstrengung aller Beschäftigten der Hochschule erforderlich. Daher wurde im Sommersemester 2014 durch die erweiterte Hochschulleitung einen Verhaltenskodex beschlossen. Er stellt Regelungen für den Umgang mit Korruptionsgefahren auf und gibt Hinweise, wie sich Professoren und Mitarbeiter der Hochschule im Falle eines Korruptionsverdachts verhalten sollten.
Kooperation nordwestbayrischer Hochschulen in Wissenschaft und Technologie
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Franconia Alliance of Science and Technology (FAST) – Starker Hochschulverbund für die Region
Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Ansbach (HAN), Aschaffenburg (HAB) und Würzburg-Schweinfurt (FHWS), die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) und das Universitätsklinikum Würzburg (UKW) arbeiten schon seit langem in verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammen. Die fünf Einrichtungen haben jetzt eine Allianz gegründet, um zu gemeinsamen Themen im Bereich Wissenschaft und Technologie eng zu kooperieren.
Der Verbund der Hochschulen im Nordwesten Bayerns trägt den Namen „Franconia Alliance of Science and Technology“ (FAST). Durch FAST sollen wissenschaftliche und technologische Schwerpunkte aufgegriffen und weiterentwickelt werden sowie regionale Stärken synergetisch gebündelt und überörtlich bereitgestellt werden. Damit erhält der Raum Nordwestbayern eine Wahrnehmbarkeit als Wissenschaftsregion, die im Hinblick auf die Nähe zu Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen eine Strahlkraft weit über die Region hinaus in die angrenzenden Bundesländer entfachen wird.
Der FAST-Verbund umfasst rund 44.000 Studierende in ca. 180 Bachelor- und 110 Master-Studiengängen, die von rund 800 Professorinnen und Professoren betreut werden. Damit ist der Hochschulverbund mit der Größe anderer Metropolregionen vergleichbar. Die folgende Abbildung zeigt die räumliche Abdeckung und die Hauptstandorte des nordwestbayerischen Verbunds. Daneben sind die Hochschulen auch in vielen weiteren Städten dieser Region aktiv.Die Kooperation unterstützt auch die regionale Umsetzung des durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst initiierten Bayerischen Wissenschaftsforums (BayWISS), mit dem die Durchlässigkeit wissenschaftlicher Karrierewege in Bayern unter Berücksichtigung hoher Standards weiter ausgebaut wird.
Die Ziele der Franconia Alliance of Science and Technology betreffen insbesondere
- gemeinsame Projekte in der Lehre
- die abgestimmte Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten
- Maßnahmen zur Durchführung von Verbundpromotionen
- Kooperationen mit der Wirtschaft.
In einem ersten Schritt haben die FAST-Hochschulen sechs in enger Abstimmung entworfene Anträge auf die Einrichtung von Professuren im Programm Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B) der Staatsregierung eingereicht. Die Anträge werden jeweils von einer Hochschule federführend getragen. Sie basieren auf herausragenden, profilbildenen Stärken dieser Hochschule und sind zu den anderen Anträgen der Verbundhochschulen komplementär. Gleichzeitig werden mit den anderen Hochschulen des Verbunds Synergien mit den weiteren beantragten Professuren bzw. mit der an allen Standorten zu den verschiedenen Themen bestehenden Hard- und Software-Expertise erschlossen.
Die Anträge betreffen die folgenden Themen:
- HaW Ansbach: „Digitale Inklusion und Ambient Assisted Living“
- HaW Aschaffenburg: „Kooperative, automatisierte Verkehrssysteme“
- HaW Würzburg-Schweinfurt: „Sozioinformatik und gesellschaftliche Aspekte der Digitalisierung“ und „Flexible Digitale Produktion (Industrie 4.0)“
- Universität Würzburg: „Medical Data Engineering“ und „Digital Media Processing“
Für weitergehende Informationen stehen die Leitungen der FAST-Partnerhochschulen gerne zur Verfügung.
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Präambel
Der Betrieb einer Hochschule hängt in hohem Maße von der Qualität ihrer IT-Dienstleistungen ab. Das Vertrauen der Benutzerinnen und Benutzer in die Informationstechnik bildet die Grundlage für den erfolgreichen Einsatz. Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen, müssen Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der IT-Dienste und Daten sichergestellt sein. Damit die Hochschule dieser Verantwortung nachkommen kann, müssen sämtliche Einrichtungen den Schutz der IT-Dienste und Daten unterstützen. Diese Aufgaben sollen auf der Basis dieser Leitlinie in einem kontinuierlichen Informationssicherheitsmanagement bewältigt werden.
Dieses methodische Vorgehen basiert auf notwendigen Regeln und verlangt angemessene Maßnahmen, um Informationen und Daten in einer Art und Weise zu schützen, dass
(1) ihre Vertraulichkeit in angemessener Weise gewahrt ist und die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Personen erfolgen kann,
(2) ihre Integrität durch ihre Richtigkeit und Vollständigkeit sichergestellt ist,
(3) ihre Verfügbarkeit gewährleistet ist, damit sie von den autorisierten Personen zum gewünschten Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können und
(4) gesetzliche Verpflichtungen (z. B. aus dem bayerischen Datenschutzgesetz) erfüllt werden können.
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§ 1 – § 4
§ 1 Gegenstand der Leitlinie
Dieses Dokument definiert Grundsatzregelungen für folgende Informationssicherheitsziele:
(1) Schutz der Netzwerkinfrastruktur und der IT-Systeme, einschließlich der damit verarbeiteten Daten gegen Missbrauch oder Sabotage von innen und außen
(2) Sicherstellung der Informationssicherheit für einen robusten, verlässlichen und sicheren Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb
(3) Realisierung sicherer und vertrauenswürdiger Online-Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer in und außerhalb der Hochschule
(4) Gewährleistung der Erfüllung der aus den gesetzlichen Vorgaben resultierenden Anforderungen an den Datenschutz
(5) Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor und Minimierung der Schäden durch Sicherheitsvorfälle
§ 2 Geltungsbereich
Diese Leitlinie erstreckt sich auf die gesamte Informationstechnik sowie sämtliche Anwenderinnen und Anwender, die diese benutzen oder bereitstellen. Sie ist damit verbindlich für alle Mitglieder, Einrichtungen sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister der Hochschule.
§ 3 Informationssicherheitsmanagement
Das Informationssicherheitsmanagementsystem umfasst alle erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen um einen im Sicherheitskonzept zu definierenden Grad an Informationssicherheit (Sicherheitsniveau) zu erreichen und langfristig zu erhalten. Um ein adäquates Sicherheitsniveau zu erreichen werden für Informationen, die erhöhte Schutz erfordern, zusätzliche Maßnahmen auf Basis einer Risikoanalyse definiert.
Die notwendigen und spezifischen Regeln zur Erreichung des adäquaten Sicherheitsniveaus und die Umsetzung der Prinzipien sind in einem Sicherheitskonzept erfasst. Dort findet eine ausreichende Detaillierung der Anforderungen dieser Leitlinie und des erforderlichen Sicherheitsniveaus in Form von Sicherheitsrichtlinien statt. Diese sind dann Basis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind in Umsetzungsanforderungen bzw. dienst-spezifischen Sicherheitskonzepten dokumentiert.
Die Sicherheitsrichtlinien umfassen mindestens folgende Bereiche:
(1) Organisation der IT-Sicherheit
(2) Bestimmung der Informationswerte (Informationsklassifikation)
(3) Zugriffssteuerung, Netzwerk- und Betriebssicherheit
(4) IT-Systeme (wie Server, Speichersysteme, Arbeitsplatzrechner)
(5) Erkennung von Schwachstellen und Schutz vor Schadsoftware
(6) Umgang mit Sicherheitsvorfällen
(7) Backup und Notfallplanung
(8) Risikomanagement, Compliance und Datenschutz
(9) Physische Sicherheit
(10) Kommunikation
Die oder der zentrale IT-Sicherheitsbeauftragte ist für den Ablauf des Informationssicherheitsmanagementsystems verantwortlich. Sie oder er berät das Rechenzentrum, den Userbeirat sowie die IT-Beauftragten der Fakultäten und erarbeitet im Bedarfsfall Entscheidungsvorlagen für die Hochschulleitung.
Mit regelmäßigen Prüfungen der Umsetzung des Sicherheitskonzepts in allen Bereichen der Hochschule und Weiterentwicklung der Maßnahmen sorgt sie oder er für adäquate Informationssicherheit.
Von der Hochschule angebotene Dienste, die von außerhalb des Hochschulnetzes erreichbar sind, bedürfen der Prüfung und Freigabe durch die IT-Sicherheits- sowie ggf. die Datenschutzbeauftragte bzw. durch den IT-Sicherheits- oder Datenschutzbeauftragten.
§ 4 Informationssicherheitsverantwortung
Die Lenkungsverantwortung für das Informationssicherheitsmanagementsystem liegt beim Userbeirat. Die oder der IT-Sicherheitsbeauftragte handelt im Auftrag des Userbeirats und koordiniert methodisch das Informationssicherheitsmanagementsystem.
Die letztgültige Entscheidung über Risikoakzeptanz und Umsetzungsgrad liegt bei der Hochschulleitung in ihrer Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Informationssicherheit der Hochschule.
Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Leitlinie und abhängiger Dokumente (Sicherheitskonzept) ist die Informationssicherheit ein fester Bestandteil der Agenda der regelmäßigen Treffen des Userbeirats. Die oder der IT-Sicherheitsbeauftragte berichtet über den aktuellen Stand und erhält ihre bzw. seine Aufgaben basierend auf den Entscheidungen des Userbeirats.
Der Senat ist vor Erlass von IT-Sicherheitsrichtlinien ins Benehmen zu setzen.
Jede Beschäftigte bzw. jeder Beschäftigte der Hochschule ist in seinem oder ihren Wirkungsbereich für die Einhaltung des Informationssicherheitsniveaus als Informationseigentümerin oder Informationseigentümer bzw. Informationsbearbeiterin oder Informationsbearbeiter verantwortlich.
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§ 5 – § 9
§ 5 Informationsklassifikation
In der IT-Sicherheitsrichtlinie „Informationsklassifikation“ werden Informationen nach Kriterien wie Schutzbedürftigkeit und Vertraulichkeit klassifiziert. Eigentümerinnen oder Eigentümer von Informationen ordnen Ihre Informationen entsprechend ihres Wertes und ihrer Sensibilität in diese Klassifikation ein.
§ 6 Zugriff auf Informationen und Daten
Der Zugriff auf Daten und IT-Systeme wird durch technische und organisatorische Maßnahmen und Prozesse ausreichend, dem Wert und der Bedeutung entsprechend, gesteuert. Alle Benutzerinnen oder Benutzer von Applikationen/IT-Systemen sind eindeutig identifizierbar und werden entsprechend ihrer Funktion und Aufgabe autorisiert und authentisiert.
Es wird das Prinzip der minimalen Rechte angewendet, d. h. Berechtigungen werden nur in dem Umfang gewährt, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich ist. Alle Veränderungen wichtiger Informationen und getroffene Entscheidungen sollen durch angemessene Protokollierung und Dokumentation nachvollziehbar sein. Die Notwendigkeit, Art und Weise der Protokollierung bestimmt die Informationseigentümerin bzw. der Informationseigentümer.
§ 7 Sicherheitsbewusstsein
Das geforderte Maß an Informationssicherheit kann nur erreicht werden, wenn die beschäftigten Personen auf Informationssicherheitsbedrohungen sensibilisiert sind, die eigenen Kompetenzen und Pflichten kennen und sich verantwortungsbewusst verhalten. Sicherheitsrelevante Themen und Regeln werden den Hochschulangehörigen durch geeignete Schulungs- oder Informationskanäle regelmäßig zur Kenntnis gebracht.
§ 8 Gefahrenintervention/Sicherheitsvorfälle
Bei Gefahr der Verletzung der IT-Sicherheit kritischer Systeme der Hochschule können eine Serviceverantwortliche oder ein Serviceverantwortlicher des Rechenzentrums gemeinsam mit dem oder der CIO bzw. einer vertretungsberechtigten Person die sofortige, vorübergehende Stilllegung des betroffenen IT-Systems anordnen sowie die verantwortlichen Benutzerinnen oder Benutzer vorübergehend von der Nutzung der Informationstechnik ausschließen.
Der Umgang mit Sicherheitsvorfällen erfolgt entsprechend einem dokumentierten Prozess zur Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen.
Der Userbeirat bestimmt die IT-Dienste, für die der oder die zentrale IT-Sicherheitsbeauftragte Notfallpläne sammelt und koordiniert. Sie enthalten technische und organisatorische Handlungsanweisungen in Gefahrensituationen und bei Störfällen.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Angefertigt im Benehmen mit dem Senat (Sitzung vom 17.01.2018).
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Weiteres und Download
Die Leitlinie wurde am 31.01.2018 niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 31.01.2018 durch Rundmail in der Hochschule bekanntgegeben.
Tag der Bekanntmachung ist der 31.01.2018.
Download IT-SicherheitsleitlinieAschaffenburg, den 24.01.2018
Prof. Dr. Wilfried Diwischek
Präsident
Die Technische Hochschule Aschaffenburg gliedert sich in zwei Fakultäten: Ingenieurwissenschaften und Wirtschaft und Recht. Eine dritte Fakultät Gesundheitswissenschaften befindet sich in Gründung. Zentrale Organe der TH Aschaffenburg sind die Hochschulleitung und die erweiterte Hochschulleitung. Wie die weiteren Organe und Einrichtungen zusammenhängen, wird in der grafischen Darstellung deutlich.