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Fördermöglichkeiten

Eine Studentin der TH AB auf dem Campus in Georgien

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich für einen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen zu lassen. Einige davon haben wir hier gesammelt. Gerne beraten wir Sie aber auch dazu im International Office.

Stipendien der TH Aschaffenburg

  • Erasmus+

    Praktika im europäischen Ausland und Studiensemester an unseren Erasmus+-Partnerhochschulen können mit Erasmus+ gefördert werden.

    Studierende erhalten so die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

    Fast alle europäischen Partnerhochschulen der Technischen Hochschule Aschaffenburg sind im Erasmus-Programm. Den Hinweis dazu, ob ein Erasmus+ Abkommen vorliegt oder nicht, finden Sie unter Partnerhochschulen.

  • PROMOS- und Ambassador Stipendium

    Welche Ziele hat das Programm?

    Das Programm, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF, PROMOS Stipendium) sowie dem Stiftungsamt Aschaffenburg (Ambassador-Stipendium) gefördert wird, hat zum Ziel, die Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen zu erhöhen. Es ermöglicht den teilnehmenden Hochschulen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von Studierenden sowie innerhalb ihrer Internationalisierungsstrategie zu setzen.

    Wer kann sich bewerben?

    Jeder regulär eingeschriebene Studierende der Technischen Hochschule Aschaffenburg, der einen Auslandsaufenthalt im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 durchführt. Die Bewerbung muss fristgerecht und vor Abschluss des Auslandsaufenthalts eingehen. Auslandsaufenthalte nicht-deutscher Staatsbürger im Heimatland werden nicht gefördert. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

    Was kann gefördert werden?

    • Studienaufenthalte sowie Aufenthalte für Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen (1 bis 6 Monate), ausgeschlossen sind Aufenthalte an unseren Erasmus-Partnerhochschulen
    • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate), die nicht über Erasmus+ gefördert werden können. Praktika, für die spezifische Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht mit PROMOS gefördert werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des DAAD.


    Es können Teilstipendien („Teilstipendium Aufenthalt“) und/oder Reisekostenpauschalen („Teilstipendium Mobilität“) weltweit vergeben werden. Die Pauschalen sind je nach Zielland unterschiedlich und können der Tabelle entnommen werden. Über Förderzeitraum und Art der Förderung entscheidet das Auswahlgremium.

    Bewerbungen von Studierenden, die bereits durch PROMOS gefördert wurden, sowie Bewerbungen für Auslandsaufenthalte an Hochschulen, mit denen kein Partnerschaftsvertrag besteht, werden nachrangig behandelt.

    Antragsstellung

    Folgende Unterlagen sind im International Office einzureichen:

    • Antragsformular 
    • Europass Lebenslauf
    • Beleg über die voraussichtliche Dauer des Auslandsaufenthaltes (akademischer Kalender, Praktikumsvertrag oder Ähnliches)
    • Aussagekräftiges Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 DIN A4 Seite)
    • Aktueller Notenspiegel
    • Nachweis über Kenntnisse der Unterrichts-/ Arbeitssprache: Mindestens 2,3 in einer Englischprüfung, DAAD Test B2 oder Ähnliches. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung bzw. der Test nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollten.
    • Ggf. Nachweis( e) über ehrenamtliches Engagement wie im Lebenslauf angegeben
    • Ggf. Auslands-BAföG-Bescheid
    • Ggf. Behindertenausweis


    Bei Studienaufenthalten zudem:

    • Liste der zu belegenden Fächer
    • Annahmebestätigung der Gasthochschule (kann nachgereicht werden)


    Bei Praktika zudem:

    • Praktikumsgenehmigung (kann nachgereicht werden)
    • Praktikantenvertrag (kann nachgereicht werden)

     

    Auswahlkriterien

    • Qualifikation und bisherige Studienleistung (Notendurchschnitt 2,5 oder besser)
    • Verhältnis der erreichten ECTS–Punkte im Vergleich zu den vorgesehenen ECTS–Punkten laut Studienplan
    • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (Vorbereitung, Begründung der Wahl der Gasthochschule/des Unternehmens [fachlich/inhaltlich/örtlich] sowie Begründung, warum der Auslandsaufenthalt gut in den Lebenslauf passt/für den eigenen Berufsweg wichtig ist
    • Notwendige Sprachkenntnisse
    • Außerfachliche Qualifikation und allgemeine Persönlichkeitsmerkmale des Bewerbers (z.B. ehrenamtliches Engagement; Engagement in Hochschulgremien; politisches, soziales oder kulturelles Engagement; Freiwilligendienst)
    • Teilnahme an einem Austauschprogramm unserer Partnerhochschulen


    Bewerbungsschluss: 01.04.2024

    Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Das International Office gibt keine Rückmeldung zur Vollständigkeit.

    Die Entscheidung über die Stipendienvergabe fällt spätestens Anfang Mai 2024.

    Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisung durch den DAAD und das Stiftungsamt Aschaffenburg.

  • Auslandsstipendium: Stipendien des Bayerischen Staatsministeriums und des Stiftungsamts Aschaffenburg

    Das Auslandsstipendium setzt sich aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums und des Stiftungsamts Aschaffenburg zusammen.

    Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt bayerischen Hochschulen Stipendienmittel zur Internationalisierung zur Verfügung. Die Stipendienmittel dienen dem internationalen Austausch von besonders qualifizierten jungen Menschen. Diese sollen als Mittler zwischen den Kulturen dazu beitragen, gegenseitiges Verständnis aufzubauen, die fachliche Zusammenarbeit zu vertiefen, und so als wichtige Multiplikatoren einen Beitrag zur weltweiten Vernetzung Bayerns in Lehre, Forschung und Kultur leisten.


    Gefördert werden können Studierende der Technischen Hochschule Aschaffenburg, die ein studienintegriertes Studiensemester oder Pflichtpraktikum im Ausland planen oder absolviert haben und Ausländer, die an der Technischen Hochschule Aschaffenburg immatrikuliert sind und deren erfolgreicher Studienabschluss bis zum Ende des jeweiligen Sommersemesters erwartet wird.

     

    Außerdem vergibt die Stiftung Allgemeiner Schul- und Studienfonds Aschaffenburg Stipendien an Studierende, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren.

     

    Förderung studienintegrierter Auslandsaufenthalte


    Bewerbungsfrist:

    Die Bewerbungsfrist ist der 1. September 2023.

    Wer kann sich bewerben?

    • Studierende, die an der Technischen Hochschule Aschaffenburg immatrikuliert sind und
    • einen studienintegrierten Auslandsaufenthalt ganz oder teilweise in 2023 planen oder absolviert haben.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die bereits durch PROMOS gefördert werden. Ein Auslandsaufenthalt, der durch die o.g. Mittel bereits im Jahr 2022 gefördert wurde, ist nicht förderfähig.

    Weitere Informationen zu Auswahl und Förderkriterien entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:

    Ausschreibung für das Jahr 2023

    Die Bewerbung für das Stipendium erfolgt online über unser Onlinebewerbungsformular.

    Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  • Studienabschlussstipendium

    Förderung des Studienabschlusses

    Die Technische Hochschule Aschaffenburg vergibt Studienabschlussstipendien für ausländische Studierende zur Förderung des Studienabschlusses aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

    Ausschreibung

    Bewerbungsfrist: 1. September 2023

    Wer kann sich bewerben?

    • Ausländische Studierende
    • Austauschstudierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen
       

    Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien:

    • Immatrikulation an der Technischen Hochschule Aschaffenburg
    • Erfolgreicher Studienabschluss wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 erwartet
    • Bisherige Studienleistungen
    • Persönliche Qualifikation
    • Bedürftigkeit


    Bewerbungsunterlagen:

    • Antragsformular
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Aktueller Notenspiegel
    • Kopie des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokuments
    • Kopie der Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
    • Lebenslauf in deutscher Sprache


    Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Es kann nur ein Stipendium zur Förderung des Studienabschlusses in Anspruch genommen werden.

  • DAAD-Preis

    Der DAAD-Preis wird auch im Jahr 2024 wieder an eine herausragende ausländische Studentin oder einen herausragenden ausländischen Studenten vergeben.

    Bewerbungsfrist: 1. August 2024

    Alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragsstellung sowie zur Auswahl und den Förderkriterien entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:

    Ausschreibung für das Jahr 2024

    Die Bewerbung erfolgt über unser Antragsformular. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!

     

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Länderübergreifende Programme von externen Anbietern

    College-Contact
    Vergabe von Teilstipendien für Auslandssemester

    DAAD
    Datenbank zur Stipendiensuche beim Deutschen Akademischen Austauschdienst
    Broschüre "Mit Stipendium ins Ausland"

    Deutsche Bildung AG
    Finanzierung eines Auslandssemesters 

    HAW.International
    Förderung von Auslandsaufenthalten

    IAESTE
    Vermittlung internationaler, vergüteter Praktika für Studierende der Fakultät IW

    International Education Centre (IEC)
    IEC Ambassador Stipendien für Auslandssemester an bestimmte Universitäten

    International Student Office (ISO)
    Stipendien für ein Auslandssemester am International College of Management, Sydney, der Vancouver Island University in Nanaimo, der National University, San Diego/L.A. und der UNC Wilmington

    mystipendium.de
    Datenbank zur Stipendiensuche. Eine Anmeldung ist erforderlich

    praktikawelten
    Stipendien für freiwillige Auslandspraktika (aufgrund der verkürzten Dauer sind diese i.d.R. nicht für die Anerkennung als Praxissemester geeignet)

    RISE weltweit
    Weltweite Forschungspraktika in der vorlesungsfreien Zeit für Studierende der Fakultät IW

    Stipendium Plus
    Stipendien der Begabtenförderungswerke

    Deutschlandstipendium
    Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

  • Stipendien für bestimmte Zielregionen

    ASEM-DUO Fellowship Programme
    Stipendien für Studierende aus den ASEM-Mitgliedsländern, die einen wechselseitigen Bildungsaustausch zwischen asiatischen und europäischen Institutionen durchführen

    BAYHOST - Bayerisches Hochschulzentrum für Mittel-, Ost und Südosteuropa
    Stipendien und Mobilitätsbeihilfen für Studienaufenthalte, Sprachkurse, Forschungsaufenthalte und Praktika im östlichen Europa

    BAYLAT- Bayerisches Hochschulzentrum für Lateinamerika
    Mobilitätsbeihilfe für bayerische Studierende für die Durchführung eines Auslandsaufenthalts für einen Studienaufenthalt, Forschungsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Zulassungsarbeit) oder Praktikumsaufenthalt in Lateinamerika

    BayCHINA - Bayerisches Hochschulzentrum für China
    Mobilitätsbeihilfen und Stipendien für fachbezogene Studienaufenthalte in China

    BayIND - Bayerisch-Indische Zentrum
    Förderung von Studienaufenthalten, Praktika und das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten in Indien
    Praktikumsbörse für laufende Praktikumsangebote vor allem in Südindien

    BayFrance - Bayerisch-französisches Hochschulzentrum
    Mobilitätsbeihilfen für Studienaufenthalte in Frankreich sowie für  Forschungsaufenthalte.

    BTHA - Bayerisch-Tschechische Hochschulagentur
    Förderung von Studienaufenthalten, Fachkursen, Forschungsaufenthalten und Sommer- und Winterschulen in Tschechien

    DFJW - Deutsch-Französischen Jugendwerks
    Förderung fachbezogener Pflichtpraktika in Frankreich

    Fulbright-Kommission
    Förderung von Auslandsaufenthalte in den USA für Studierende und Absolventen

    Gesellschaft für Japanforschung
    Verschiedene Stipendien für Japanaufenthalte

    GFPS-Stipendienprogramm
    Stipendien für Studierende und Doktoranden für einen Studienaufenthalt oder einen Semestersprachkurs in Polen oder Tschechien

    GOstralia!-GOmerica!
    Studiengebührenfreie Auslandssemester in Australien, Neuseeland, USA und Südostasien

    Institut Ranke-Heinemann
    Stipendien und Studienbeihilfen für ein Studium in Australien

    Japan Student Services Organization (JASSO)
    Förderung von Studienaufenthalten in Japan

    Vulcanus in Japan
    Förderung eines Praktikums und Sprachkurses in Japan

  • Staatliche Förderprogramme

    Auslands-BAföG
    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig.

    Bildungskredit
    Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen.