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Staatliche Anerkennung für Abschluss des Studiengangs Soziale Arbeit an der TH

Drei Studentinnen und ein Student sitzen zusammen und unterhalten sich lächelnd

Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der Technischen Hochschule Aschaffenburg dürfen ab sofort die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge“ führen.

Seit dem Wintersemester 2025/26 bietet die TH Aschaffenburg „Soziale Arbeit“ an. In einer Regelstudienzeit von sieben Semestern lernen die Studierenden Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen oder Familien in verschiedenen Lebenslagen zu helfen und sie in herausfordernden Situationen zu unterstützen.

Das praxisorientierte Studium führt nicht nur zu einem Bachelorabschluss, sondern erfüllt auch die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung. Einen entsprechenden Antrag der TH Aschaffenburg hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geprüft und bestätigt, dass die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ nach Maßgabe des Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (BaySozBAG) führen dürfen.

Veröffentlicht hat das Ministerium die dazugehörige Allgemeinverfügung im Februar im Ministerialblatt.

Für die staatliche Anerkennung erfüllte Voraussetzungen

Insgesamt 27 Module, einschließlich Praktika und Bachelorarbeit, vermitteln den Studierenden der TH Aschaffenburg die für die Tätigkeit als staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen beziehungsweise Sozialpädagogen erforderlichen Kompetenzen im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BaySozBAG. Dabei umfasst der Studiengang eine Regelstudienzeit von sieben Semestern und Praxisanteile von mindestens 100 Tagen.

Zu den Bedingungen, die für die staatliche Anerkennung erfüllt werden müssen, zählt darüber hinaus unter anderem, dass bei der Entwicklung des Studienprogramms die Anforderungen der Berufspraxis berücksichtigt werden.

Die Lehrenden und Lehrbeauftragten sind so qualifiziert, dass die typische Verbindung von Theorie und Praxis erfüllt ist, durch die sich Hochschulen für angewandte Wissenschaften auszeichnen. Die Anforderungen der TH Aschaffenburg an die Lehrenden orientieren sich an praxisrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese werden mit Bezug zu den einschlägigen Arbeitsfeldern in ausreichendem Umfang vermittelt.

Praxisnähe und Interdisziplinarität

Der Studiengang Soziale Arbeit an der TH AB ist stark praxisorientiert und interdisziplinär ausgerichtet. Ziel ist es, die regionale Versorgung im Sozialwesen zu stärken. Studierende erwerben Kompetenzen, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und gesellschaftliche Strukturen mitzugestalten. Berufsperspektiven liegen u.a. in Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Integrationsarbeit, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie der Obdachlosen- oder Straffälligenhilfe.

Im zweiten Semester erfolgt eine sechswöchige Praxishospitation, das fünfte Semester ist als Praxissemester konzipiert. Optional kann auch das Modell „Studium mit vertiefter Praxis“ gewählt werden: Die Studierenden sind dabei durchgängig bei einem festen Praxispartner tätig, absolvieren dort alle Praxisphasen und können in der vorlesungsfreien Zeit vergütet arbeiten. Die TH Aschaffenburg hat dafür bereits erste Kooperationsverträge mit dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) – Kreisverband Aschaffenburg, dem Caritasverband Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e.V.  sowie der Stadt Aschaffenburg geschlossen.

Informationen und Bewerbungszeitraum

Für den Studiengang Soziale Arbeit können sich Studieninteressierte ab 2. Mai an der TH Aschaffenburg bewerben. Wer sich vorab informieren möchte, hat beim Studieninfotag am 28. März von 10 bis 16 Uhr vor Ort und online die Möglichkeit dazu. Darüber hinaus findet am 7. Mai von 18 bis 19 Uhr ein Online-Infoabend statt.