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Eine Professur an der TH Aschaffenburg ist praxisnah, vielseitig und sinnstiftend. Sie lehren mit direktem Bezug zur Anwendung, fördern Studierende kompetenzorientiert und gestalten Ihre Didaktik frei. Gleichzeitig forschen Sie an eigenen Schwerpunkten – oft gemeinsam mit der Wirtschaft – und bringen Ergebnisse direkt in die Praxis. Zudem gestalten Sie aktiv Ihre Hochschule mit. Wenn Sie Wirkung entfalten und Zukunft mitgestalten möchten, bewerben Sie sich jetzt für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW).

Die Vorteile einer HAW-Professur

Ihr Weg zur Professur an der TH Aschaffenburg

Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Bewerbung mitbringen?

Die formalen Anforderungen an die Bewerbenden sind:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium

    in einer einschlägigen Fachrichtung

  2. Nachweis der pädagogischen Eignung

    durch Lehrerfahrung an der Hochschule oder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

  3. Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit

    nachgewiesen durch Promotion oder promotionsadäquate Leistungen

  4. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss

    davon mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule – eine Habilitation ist nicht erforderlich

Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften finden Sie im BayHIG Art. 57.

  • Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

    • Abgeschlossenes Hochschulstudium: bei Abschlüssen an einer ausländischen Hochschule muss eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) vorgelegt werden.
    • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit: bei Promotion an einer ausländischen Hochschule muss eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) vorgelegt werden.
    • Berufserfahrung: Mindestens drei Jahre der beruflichen Praxis müssen außerhalb des Hochschulbereichs erbracht worden sein. In besonderen Fällen kann der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
  • Hinweise für Ihre Bewerbung auf eine Professur

    Bitte belegen Sie die Zeiträume seit Abschluss Ihrer Hochschulausbildung lückenlos und mit taggenauen Datumsangaben. Sollte für einen Zeitraum kein Nachweis vorhanden sein, bitten wir Sie um die Vorlage einer schriftlichen Erklärung über den Umfang der beruflichen Tätigkeit.

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • Anschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie sich bewerben und warum Sie zu dem ausgeschriebenen Profil passen 
    • Tabellarischer Lebenslauf mit taggenauen Zeitangaben zum Nachweis aller beruflichen Tätigkeiten seit Ihrer Hochschulausbildung (Angabe Vollzeit/ Teilzeit in %)
    • Abiturzeugnis
    • Diplom- oder Bachelor- und/oder ggf. Masterurkunde und Zeugnisse
    • Promotionsurkunde oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
    • Arbeits- und Dienstzeugnisse über hauptberufliche bzw. selbstständige Tätigkeiten (ggf. Nachweis über Art, Umfang und Zeitdauer selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeiten)
    • Verzeichnis besonderer wissenschaftlicher Leistungen (z. B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Vorträge, Wettbewerbe)
    • Ggf. Verzeichnis der Lehrtätigkeiten
  • Ein Professor während einer Messung an der Sputteranlage im Labor für Beschichtungstechnik.

    Prof. Dr. Stollenwerk während einer Messung an der Sputteranlage im Labor für Beschichtungstechnik.

Das Berufungsverfahren

Das sogenannte Berufungsverfahren ist ein längerer Auswahlprozess und nimmt einige Monate in Anspruch. Seien Sie nicht beunruhigt, wenn die Rückmeldung zur Bewerbung nicht sofort erfolgt. Sollten Sie zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen werden, erhalten Sie einige Wochen im Vorfeld eine Nachricht.

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    Ausschreibung und Bewerbung

    Der erste Schritt ist Ihre schriftliche Bewerbung. Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen, durch die Sie Ihre fachliche und formale Eignung nachweisen. Wichtig ist unter anderem der Nachweis der Berufserfahrung (insgesamt mindestens 5 Jahre, davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs), oder im Falle ausländischer Studienabschlüsse oder einer Promotion im Ausland eine ZAB-Bestätigung.

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    Vorauswahl

    Der Berufungsausschuss sichtet die Bewerbungen und wählt, anhand der in der Ausschreibung genannten Kriterien,  Kandidatinnen und Kandidaten aus, die zur Probelehrveranstaltung eingeladen werden. 

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    Probelehrveranstaltung und Vorstellungsgespräch

    Die Probelehrveranstaltung besteht in der Regel aus zwei Vorträgen – mit einem Pflicht- und einem Wahlthema. Vor oder nach der Probelehrveranstaltung finden persönliche Gespräche mit den Studierenden, dem Berufungsausschuss, sowie mit der Dekanin bzw. dem Dekan der Fakultät statt. Eine gute Gelegenheit, Ihre fachlichen als auch sozialen Kompetenzen und Ihre Persönlichkeit zu zeigen.

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    Listenerstellung und Listenbeschluss

    Der Berufungsausschuss entscheidet anhand Ihrer fachlich-methodischen, pädagogisch-didaktischen und persönlich-sozialen Eignung über die Berufungsfähigkeit. Zusätzlich holt er zwei externe und vergleichende Gutachten ein. Auf dieser Grundlage erstellt er einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthält und dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt wird.

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    Ruferteilung

    Auf Basis des Berufungsvorschlags und der Rückmeldung der beteiligten Gremien entscheidet die Präsidentin über die Ruferteilung. Wird der Ruf angenommen, folgen im Rahmen der Verbeamtung noch letzte Schritte und die Übergabe ans Onboarding. 

Das Onboarding

Der Start in die Professur markiert den Beginn eines neuen Karriereabschnitts. Neue Aufgaben, Strukturen und die Hochschulkultur bieten vielfältige Chancen, sich einzubringen und zu gestalten.

Damit Sie sich von Anfang an gut orientieren und in Ihrer neuen Rolle ankommen, bietet die TH Aschaffenburg im Rahmen des Projekts Prof@THAB2030 ein praxisnahes und vielseitiges Onboarding-Programm. Es wurde gemeinsam mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen entwickelt und ist auf die echten Fragen aus dem Hochschulalltag zugeschnitten.

 

Das Programm umfasst verschiedene Einheiten. Es begleitet Sie vom ersten Tag an – und darüber hinaus:

  • Im ersten Semester nehmen Sie an zentralen Einführungsformaten teil – kompakt, zielgerichtet und ressourcenschonend gestaltet.
  • In den folgenden drei bis vier Semestern werden Sie regelmäßig zu Impulsen und Austauschformaten eingeladen, um Ihr Wissen vertiefen zu können – als wertvolle Begleitung im vielfältigen Berufsalltag.

Ob Lehre, Forschung, Prüfungsrecht oder Hochschulstrukturen: Die Inhalte sind hochschulspezifisch, dialogorientiert und direkt aus dem Alltag gedacht. Fachliche Expertise liefern unsere internen Spezialistinnen und Spezialisten sowie erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Die Vernetzung entsteht so ganz nebenbei.

  • Prof. Dr.-Ing. Martin Meißner

    Professor Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

    „Als Professor begeistern mich der Freiraum und die Verantwortung, mit den Studierenden neue Ideen für unsere Zukunft zu entwickeln.“

Offene Stellen - Professur

Der Berufungsmonitor

Weitere Informationen und Kampagnen

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen einer HAW-Professur und einer Universitätsprofessur?

    Für eine Professur an der HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften) ist im Gegensatz zur Universitätsprofessur keine Habilitation erforderlich. HAW-Professorinnen und -Professoren legen gewöhnlich mehr Gewicht auf praxisnahe Lehre und angewandte Forschung. Die Zusammenarbeit mit der Industrie ist oft intensiver und Lehrinhalte sind stärker an beruflichen Anforderungen orientiert.

  • Kann ich auch ohne Promotion auf eine HAW-Professur berufen werden?

    Die besondere Befähigung zu wissenschaftlichen Arbeit wird in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen. Gerade in neuakademisierten Fachrichtungen kann der Nachweis auch durch den Beleg von promotionsadäquaten Leistungen erfolgen, z.B. wissenschaftliche Veröffentlichungen und/oder ein entsprechendes Gutachten.

    Falls Sie noch nicht über eine Promotion verfügen, finden Sie auf den folgenden Seiten verschiedene Informationen rund um dieses Thema: Promotion an der TH Aschaffenburg

  • Werde ich verbeamtet, wenn ich eine HAW-Professur erhalte?

    An der TH AB wird üblicherweise in das Beamtenverhältnis berufen, mit den entsprechenden Vorzügen. Nicht verbeamtet werden kann, wer das 52. Lebensjahr bereits vollendet hat. Hier erfolgt eine Einstellung mit privatrechtlichem Dienstvertrag im Angestelltenverhältnis.

  • Was verdiene ich als Professorin oder Professor an der TH Aschaffenburg?

    Das Gehalt einer HAW-Professur setzt sich aus dem Grundgehalt und möglichen Orts- und Familienzuschlägen zusammen.

    Eine typische HAW-Professur an der TH AB wird mit der Besoldungsgruppe W2 vergütet. Was die Besoldungsstufen für Sie in Zahlen bedeuten, können Sie mit dem Besoldungsrechner des Landesdienstes Bayern schnell und einfach berechnen.

  • Wie ist der Urlaub bei einer HAW-Professur geregelt?

    Während des Semesters sind Professorinnen und Professoren der TH AB dazu angehalten ihre Lehrtätigkeit mit besonderem Engagement und inhaltlicher Sorgfalt auszuüben. Der Urlaubsanspruch für HAW-Professoren entfällt somit auf die vorlesungsfreie Zeit. In Bayern fällt ein Großteil der Schulferien mit der vorlesungsfreien Zeit zusammen, was für Familien mit schulpflichtigen Kindern oft einen großen Pluspunkt darstellt.

  • Welche Unterlagen muss ich für meine Bewerbung auf eine Professur einreichen?

    Bitte belegen Sie die Zeiträume seit Abschluss Ihrer Hochschulausbildung lückenlos und mit taggenauen Datumsangaben. Sollte für einen Zeitraum kein Nachweis vorhanden sein, bitten wir Sie um die Vorlage einer schriftlichen Erklärung über den Umfang der beruflichen Tätigkeit.

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • Anschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie sich bewerben und warum Sie zu dem ausgeschriebenen Profil passen 
    • Tabellarischer Lebenslauf mit taggenauen Zeitangaben zum Nachweis aller beruflichen Tätigkeiten seit Ihrer Hochschulausbildung (Angabe Vollzeit/ Teilzeit in %)
    • Abiturzeugnis
    • Diplom- oder Bachelor- und/oder ggf. Masterurkunde und Zeugnisse
    • Promotionsurkunde oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
    • Arbeits- und Dienstzeugnisse über hauptberufliche bzw. selbstständige Tätigkeiten (ggf. Nachweis über Art, Umfang und Zeitdauer selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeiten)
    • Verzeichnis besonderer wissenschaftlicher Leistungen (z. B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Vorträge, Wettbewerbe)
    • Ggf. Verzeichnis der Lehrtätigkeiten
  • Was versteht man unter einem Berufungsverfahren?

    Das Berufungsverfahren ist der gesamte Prozess von der Ausschreibung bis zur Besetzung einer Professur. Nach der öffentlichen Ausschreibung der Position folgen weitere Schritte, die enge rechtliche Vorgaben erfüllen müssen. Sollte bspw. die Bewerberlage nicht ausreichend sein, muss sogar erneut ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund erstreckt sich das gesamte Verfahren oft fast über ein ganzes Jahr, bis die Professur letztendlich besetzt ist.

  • Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?

    Von Beginn der Ausschreibungsfrist bis zum Start als Professorin oder Professor kann ein Jahr vergehen. Gründe dafür sind zahlreiche Verwaltungsschritte sowie Gremienarbeit im Hintergrund, hinzu kommen gesetzlich vorgeschriebene Einspruchs- und Kündigungsfristen, wodurch das Verfahren naturgemäß deutlich länger dauert als die Besetzung einer Stelle in der Industrie oder Wirtschaft.

  • Wie erfahre ich den aktuellen Stand meiner Bewerbung?

    Nach Ihrem Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie im Berufungsmonitor einsehen. Weiterhin werden Sie per Mail über eine erneute Ausschreibung der Professur, Ihre (Nicht-)Einladung zur Probevorlesung oder den Abschluss des Verfahrens informiert.

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