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Hochschulwahlen

Die Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den Faktultätsräten und im Studentischen Konvent werden durch die allgemeinen Hochschulwahlen bestimmt.

Die Amtszeit der studentischen Vertreterinnen und Vertreter beträgt ein Jahr, alle anderen Vertreterinnen und Vertreter werden für zwei Jahre gewählt. Die Wahlen finden jeweils in der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt, die Amtzeit beginnt zum 1. Oktober.

Informationen zu den Hochschulwahlen

Die nächsten Hochschulwahlen finden voraussichtlich im Juni 2024 statt.

Gewählt werden dann die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat, in den Fakultätsräten und im studentischen Konvent.

Das Ergebnis der Hochschulwahlen 2023 finden Sie im Moodle-Kurs Hochschulwahlen.