Zum Inhalt springen

Erasmus+ Auslandspraktikum

Ein Student der TH AB auf dem Campus in Turku

Ein Praktikum (sog. Praxissemester) im europäischen Ausland kann mit Erasmus+ gefördert werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung auf Erasmus+-Förderung mindestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums ein.

  • Bewerbungsverfahren

    Die Bewerbung für ein Stipendium im Rahmen des Erasmus+ Programms erfolgt online über das Bewerbungsportal (falls sich das Portal nicht öffnen lässt, löschen Sie bitten den Browser-Cache).  

    Folgende Unterlagen sind im PDF-Format für eine Bewerbung allerdings erforderlich und können im Vorfeld vorbereitet werden:

    • aktueller Notenspiegel
    • Praktikantenvertrag 
    • Immatrikulationsbescheinigung.

    Um Ihre Bewerbung abzuschliessen muss ein unterschriebener Ausdruck der Onlinebewerbung fristgerecht im International Office eingereicht werden. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden!

    Die Auswahl der Studierenden erfolgt anhand des Notendurchschnitts. Ein Notendurchschnitt von schlechter als 3,5 führt in der Regel zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, sowie bei Antritt des Auslandssemesters zum Ausschluss von der Erasmus+ Förderung. Erhebliche Rückstände bei den bisherigen Studienleistungen können ebenfalls zum Ausschluss von der Förderung führen.

  • Bewerbungsdeadline

    Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens vier Wochen vor Beginn Ihres Auslandspraktikum beim International Office ein.

    Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

  • Voraussetzungen für eine Förderung mit Erasmus+

    Voraussetzung für eine Förderung mit Erasmus+ ist eine reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule.

    Studierende und Graduierte können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten eine Förderung erhalten.

    Graduierte müssen sich in Ihrem letzten Studienjahr bewerben und das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Abschlusses abgeschlossen sein

    Alle grundständig Studierenden sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt am Erasmus+ Programm teilzunehmen

    Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU Programme verwalten.

  • Leistungen

    • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
    • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
    • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner der Heimathochschule und des     Unternehmens
    • akademische Anerkennung des Praktikums
    • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten (die Förderdauer kann von der Aufenthaltsdauer abweichen und richtet sich nach der Höhe des Budgets der Hochschule und der Anzahl der ausgewählten Studierenden)
    • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
    • Eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten als Erasmus+ Stipendiat/in erhalten Sie in der Studentencharta
  • Mobilitätszuschuss für Auslandspraktika

    Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

    Der Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) beträgt je nach Ländergruppe für Studienaufenthalte im Erasmus+ Projekt 2022:

    Gruppe Zielland Förderraten im Aufruf 2021 Förderraten im Aufruf 2022 und 2023
    Gruppe 1
    Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
    450 EUR / Monat 600 EUR / Monat
    Gruppe 2
    Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

    Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5.
    390 EUR / Monat 540 EUR / Monat
    Gruppe 3
    Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 330 EUR / Monat 490 EUR / Monat
    Aufstockungsbeträge (top-ups)
    für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
    für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
    für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig
  • Finale Förderhöhe

    Förderungen erfolgen entsprechend der Mittelzuweisungen durch den DAAD, weswegen eine Vollförderung nicht garantiert werden kann. Erst mit Erhalt des Grant Agreements kann der finale Betrag mitgeteilt werden.

  • Unterlagen und Formulare

    Als Erasmus+ Stipendiat/in sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen bei uns einzureichen.

    Unterlagen vor dem Auslandspraktikum:

    Das Grant Agreement erhalten Sie direkt vom International Office. Für das notwendige Learning Agreement laden Sie bitte die für Sie passende Vorlage herunter und orientieren sich an unserem Leitfaden für das Ausfüllen des Learning Agreements:

    Unterlagen nach dem Auslandsaufenthalt:

    • Confirmation of Stay/ Praktikumszeugnis (Kopie oder Scan sind ausreichend)
    • Erfahrungsbericht (bitte nutzen Sie unsere Vorlage)
    • Onlinebericht: der Link zum Bericht wird per E-Mail an Ihre s-Nummer versendet