Studieninteressierte mit ausländischen BIldungsnachweisen müssen spätestens zur Immatrikulation eine der folgenden Deutschprüfungen nachweisen:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): Für die Studiengänge der Fakultät Wirtschaft und Recht muss das Ergebnis in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweisen, für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge ist die Niveaustufe 3 in allen Teilprüfungen ausreichend
- Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
- Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom, das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe-Instituts
- telc-Prüfung Deutsch C1 Hochschule
- Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen und Dolmetscherinstituts München
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
- Abgeschlossenes Germanistikstudium
- An einer deutschen Schule in Deutschland erworbener mittlerer Bildungsabschluss
- Abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer Hochschule in Deutschland
Für englischsprachige Studiengänge sind neben einem Deutschnachweis der Stufe A1 auch B2-Englischkenntnisse erforderlich.
Das Deutschniveau A1 kann u. a. nachgewiesen werden durch
- Goethe-Zertifikat Niveau A1
- telc-Zertifikat Niveau A1
Englisch B2-Niveau kann u. a. nachgewiesen werden durch
- IELTS mind. 6,5
- TOEFL iBT mind. 90 Punkte
- Cambridge First Certificate in English (FCE) bzw. B2 First, mind. Grade C
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) bzw. C1 Advanced, mind. Level B2
- DAAD-Test, mind. B2
- Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer englischsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder Hochschule nachgewiesen wird oder die Muttersprache Englisch ist.
Wenn Sie sich mit einem Sprachzertifikat bewerben, welches hier nicht aufgeführt ist oder nicht das geforderte Niveau aufzeigt, muss Ihr Sprachzertifikat nach Ihrer Bewerbung zunächst geprüft werden.
Für Bewerbungen mit deutschen Schulabschluss gilt: Das Niveau B2 liegt vor,
- wenn das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mindestens die Note "ausreichend" in der fortgeführten Fremdsprache (d.h. in der ersten oder zweiten Fremdsprache des Gymnasiums oder auf entsprechendem Niveau einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart) ausweist oder
- wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Fachoberschule bzw. Berufsoberschule mindestens die Note "ausreichend" in der betreffenden Sprache ausweist.
- Alternativ kann das Niveau B2 auch durch ein anderes offizielles Dokument nachgewiesen werden.