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Studieren ohne Abitur

Studieninteressierte ohne Abitur können unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium an der TH Aschaffenburg aufnehmen.
Abhängig vom beruflichen Werdegang gibt es zwei Arten des Hochschulzugangs.

Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Der allgemeine Hochschulzugang wird eröffnet durch

  • eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung,
  • eine bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule (z. B. Technikerin oder Techniker) oder Fachakademie (z. B. Erzieherin oder Erzieher),
  • eine bestandene, der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte berufliche Fortbildung,
  • einen Fortbildungsabschluss einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (mit staatlich genehmigter Prüfungsordnung bzw. wenn ein Staatskommissär an den Prüfungen mitwirkt und einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden),
  • eine bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder eine bestandene Fachprüfung II der Bay. Verwaltungsschule.

Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Den fachgebundenen Hochschulzugang erhalten Sie nach Abschluss

  • einer mindestens zweijährigen Ausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder sonstigen Bundes- und Landesrecht und
  • und einer anschließenden mindestens dreijährigen hauptberuflichen Berufspraxis in einem zur Ausbildung und zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich.
  • Die Studieneignung muss durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr festgestellt werden.

Bei Berufsabschlüssen, die außerhalb Deutschlands erbracht worden sind, muss die Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bitte legen Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über Ihren Berufsabschluss der Bewerbung bei.

Hebammenkunde: Für diesen Studiengang ist eine Ausbildung in einem Pflegeberuf mit anschließender dreijähriger Berufserfahrung nötig. Die rechtlichen Bedingungen ergeben sich aus § 10 HebG und Art. 88 BayHIG. Bei Fragen berät das Studienbüro.

Probestudium

Das Probestudium (fachgebundener Hochschulzugang) gilt als erfolgreich absolviert, wenn nach dem ersten Semester mindestens 10 ECTS-Leistungspunkte und nach dem zweiten Semester insgesamt mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte aus den Prüfungsleistungen des ersten Studienjahrs erworben wurden.

In den berufsbegleitenden Studiengängen Elektro- und Informationstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen sind gemäß Studien- und Prüfungsordnung bis zum Ende des ersten Semesters mindestens 5 ECTS-Punkte und am Ende des zweiten Fachsemesters insgesamt mindestens 20 ECTS-Punkte zu erreichen.

Beratungsgespräch

Der Hochschulzugang setzt immer ein Beratungsgespräch an unserer Hochschule voraus. Das Beratungsgespräch ist bei der allgemeinen Studienberatung oder bei der Studienfachberatung zu führen. 

Führen Sie das Gespräch am besten vor Ihrer Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes.

Das von einer anderen bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird anerkannt, sofern es sich um einen eng verwandten Studiengang handelt.

Download und Kontakt

Alle Informationen finden Sie zusammengefasst in unserem Infoblatt für beruflich Qualifizierte (PDF).

Noch Fragen? Das Studienbüro hilft Ihnen gerne weiter.