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Infos zu Prüfungen

  • Fristen für Erstversuche

    Bachelorstudiengänge
    Die Fristen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Dort ist auch beschrieben, welche Prüfungsleistungen zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören. In der Regel müssen diese bis zum Ende des zweiten Semesters erbracht werden. Wird diese Frist überschritten, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden, werden also im ersten Versuch mit "nicht bestanden" bewertet.

    Alle übrigen Prüfungen der Bachelorprüfung sollen bis zum Ende der Regelstudienzeit (bei Vollzeitstudiengängen 7 Semester) abgelegt sein. Wird diese Frist um mehr als zwei Semester überschritten, gilt die Bachelorprüfung als erstmals nicht bestanden. Alle bis dahin nicht angetretenen Prüfungen werden dann (bei Vollzeitstudiengängen nach dem 9. Semester) im ersten Versuch mit „nicht bestanden“ bewertet.

    Masterstudiengänge
    Alle Prüfungen der Masterprüfung sollen bis zum Ende der Regelstudienzeit (bei Vollzeitstudiengängen 3 Semester) abgelegt sein. Wird diese Frist um mehr als zwei Semester überschritten, gilt die Masterprüfung als erstmals nicht bestanden. Alle bis dahin nicht angetretenen Prüfungen werden dann (bei Vollzeitstudiengängen nach dem 5. Semester) im ersten Versuch mit „nicht bestanden“ bewertet.

    Daneben gelten Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie.

  • Nichtteilnahme an Prüfungen

    Ein wirksamer Rücktritt bis zu Beginn der Prüfung liegt vor, wenn die oder der Studierende zur Prüfung nicht erscheint oder vor Austeilen der Aufgaben den Prüfungsraum verlässt. Ein Nachweis von Gründen, die von der oder dem Studierenden nicht zu vertreten sind, ist nicht erforderlich. In diesem Fall gilt die Prüfungsleistung als nicht erbracht; der oder die Studiernde erhält keine Prüfungsnote.

    Achtung: Etwas anderes gilt, wenn durch das Nichterscheinen Fristen für Wiederholungsprüfungen, gewährte Fristverlängerungen oder Fristen für das erstmalige Ablegen einer Prüfung versäumt werden. In diesem Fall wird die Prüfungsleistung bei Nichtantritt von Amts wegen mit "nicht ausreichend" bewertet. Weisen Studierende nach, dass Sie aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an den entsprechenden Prüfungen nicht teilgenommen haben, bleibt der Nichtantritt auch bei einer Fristverletzung folgenlos. Bei einer Erkrankung am Prüfungstag ist als Nachweis das Formular Ärztliches Attest bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit zu verwenden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über die Befreiung vom Unterricht, Feststellung der Schulunfähigkeit, Attestierung einer Krankheit (ohne nähere Spezifizierung) und ähnliche Bescheinigungen genügen nicht den Anforderungen.

    Wenn Sie Prüfungsfristen nicht einhalten können, z.B. wegen der Ableistung des praktischen Semesters im Ausland oder Erkrankung, müssen Sie im Studienbüro einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

  • Prüfungsanmeldung, Prüfungsabmeldung

    Für die Teilnahme an Prüfungen ist eine fristgerechte Online-Anmeldung erforderlich.

    Die Termine zur Prüfungsan- und abmeldung werden für das jeweilige Semester im Terminplan veröffentlicht.
    Während der Prüfungsabmeldung können Sie sich von Prüfungen, die Sie nicht antreten möchten, online abmelden.

  • Prüfungspläne

    Rechtzeitig vor Beginn des Prüfungszeitraums veröffentlichen wir die Prüfungspläne über unseren Infokurs in Moodle.

  • Prüfungsablauf, Hilfsmittel

    Zum Prüfungsablauf und zur Handhabung von Hilfsmitteln finden Sie in unserem Infokurs auf Moodle wichtige Hinweise.

  • Wiederholungsprüfungen

    Prüfungsleistungen, die mit der Note „nicht bestanden“ bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
    Wiederholungsprüfungen müssen immer im nächsten regulären Prüfungszeitraum, d.h. im nächsten Semester, abgelegt werden.

    Die Abschlussarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden.

  • Zulassungsvoraussetzungen

    Für einige Prüfungen gelten Zulassungsvoraussetzungen. Für solche Prüfungen werden Studierende, die angemeldet sind ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, über unseren Infokurs auf Moodle darüber informiert.

FAQ zu Abschlussarbeiten

  • Wann kann ich mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit beginnen?

    Die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit können Sie der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

  • Wie melde ich die Abschlussarbeit an?

    • Um die Abschlussarbeit anzumelden, müssen Sie zunächst für die Anmeldung freigeschaltet werden. Kommen Sie dazu einfach persönlich ins Studienbüro oder schicken Sie uns eine E-Mail und geben Sie an, bei welchem Professor oder welcher Professorin Sie die Arbeit schreiben möchten. Es wird zunächst geprüft, ob Sie die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, werden Sie für die Anmeldung freigeschaltet.
    • Vereinbaren Sie einen Termin bei dem Professor bzw. der Professorin, bei dem/der Sie die Arbeit schreiben möchten.
    • Der Professor bzw. die Professorin füllt das Anmeldeformular mit Ihnen elektronisch aus und druckt es aus. Sie unterschreiben beide. Dabei sind folgende Daten verbindlich festzulegen: Titel, Beginn, Ende, Veröffentlichung in der Bibliothek – ja/nein (Firma fragen!), falls Bearbeitung in Firma: Name des Firmenbetreuers/der Firmenbetreuerin.
    • Die Prüfungskommission Ihres Studiengangs beschließt die Ausgabe der Bachelor-/Masterarbeit. Darüber werden Sie vom Studienbüro informiert.
  • Wie finde ich ein Thema und einen Betreuer oder Betreuerin?

    • Sprechen Sie eine Professorin oder einen Professor Ihrer Wahl direkt an.
    • Prüfen Sie Firmenangebote, z.B. in der Jobbörse im Intranet.
    • Suchen Sie auf Seiten von Firmen, die Sie interessieren, im Internet. Fragen Sie gegebenenfalls bei Firmen nach. Sprechen Sie Firmen an, wenn Sie Interesse haben.
    • Falls Sie im Studium mit vertiefter Praxis studieren, bearbeiten Sie Ihre Bachelorarbeit in der Firma.
    • Falls Sie Ihre Abschlussarbeit extern, also in einer Firma, bearbeiten, brauchen Sie eine Professorin oder einen Professorin zur Betreuung der Arbeit an der Hochschule. Schreiben Sie eine Zusammenfassung des Themas, ca. eine Seite und suchen Sie eine Professorin oder einen Professor, dessen Fachgebiet zu dem Thema passt. Fragen Sie per Mail an, ob die Professorin oder der Professor bereit wäre, die Arbeit zu  betreuen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder kommen Sie in die Sprechstunde.
  • Wie lange ist die Bearbeitungsfrist und wann beginnt sie?

    Erst nachdem Sie die Arbeit beim Prüfer oder der Prüferin angemeldet haben, beginnt die Bearbeitung des Themas. Beginn und Ende der Bearbeitungsfrist werden auf dem Anmeldeformular festgehalten. Die Bearbeitungsfrist ist in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

  • Gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist?

    Wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit), die Abschlussarbeit nicht in der festgelegten Frist abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Diesen Antrag müssen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin schriftlichen mit einer Begründung an die Prüfungskommission richten.

  • Gibt es die Möglichkeit eines Sperrvermerks?

    Wenn die Abschlussarbeit ein für die Firma sensibles Thema betrifft, sollen andere die Abschlussarbeit nicht lesen können. Das Zweitexemplar soll dann nicht in die Bibliothek gestellt werden (Kreuzchen beim Anmelden entsprechend setzen!). Das Thema kann aber als Abschlussarbeit nicht so geheim sein, dass es vor dem Betreuer oder der Betreuerin an der Hochschule geheim gehalten werden muss. Etwaige besondere Vereinbarun­gen wie der betreuende Professor bzw. die betreuende Professorin mit Informationen umgehen soll, die er bzw. sie durch die Abschlussarbeit erfährt, sind unter den Betroffenen direkt abzusprechen.

  • Was ist bei der formalen Gestaltung zu beachten?

    • Seitenanzahl: Klären Sie den erwarteten Umfang bitte mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ab. Ihre Note richtet sich nicht schematisch nach der Seitenzahl. Es kommt auf den Inhalt an!
    • Schriftart: Arial 10 oder 11 lässt sich gut lesen. Es gibt keine Vorschrift. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin.
    • Auf Moodle finden Sie eine entsprechende Vorlage für Abschlussarbeiten mit ausführlichen Informationen.
  • Wann muss ich eine Quelle angeben?

    Immer! Die Bachelor-/Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit. Sie müssen angeben, woher Sie einen Gedanken oder einen Sachverhalt haben, wenn Sie nicht der Autor/die Autorin sind. Wenn es ein wörtliches Zitat ist, müssen Sie das Zitat in Anführungszeichen setzen und die Quelle angeben, ansonsten reicht die Quellenangabe.

    Die Bibliothek bietet vor Ort und online verschiedene Kurse zum wissenschaftlichen Arbeiten an, siehe https://www.th-ab.de/hochschule/organisation/organisationseinheiten/bibliothek/kurse-und-beratung.

  • Was hat es mit der "Erklärung zur Abschlussarbeit" auf sich?

    Die Formulierung ist vorne in der Arbeit, zum Beispiel auf Seite 3, aufzunehmen und zu unterschreiben. Damit erklären Sie, dass Sie die Arbeit selbst verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benützt, sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet haben.

    Die Erklärung finden Sie in moodle in der Vorlage für Abschlussarbeiten.

  • Muss ich eigene Abbildungen kennzeichnen?

    Nein. Es ist Ihre Abschlussarbeit, also ist davon auszugehen, dass das Geschriebene von Ihnen stammt. Deshalb verwenden Sie Quellenangaben für das, was Sie aus anderen Quellen haben. (Keine Schande, sondern so üblich in der Wissenschaft!)

    Die Bibliothek bietet vor Ort und online verschiedene Kurse zum wissenschaftlichen Arbeiten an, siehe https://www.th-ab.de/hochschule/organisation/organisationseinheiten/bibliothek/kurse-und-beratung.

  • Wo kann ich die Arbeit abgeben?

    Die Arbeit geben Sie bitte in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und einmal als Datei auf einem Datenträger im Studienbüro ab.

  • Wie komme ich zu meiner Note?

    • In manchen Studiengängen ist das Ergebnis der Abschlussarbeit ist in einem Vortrag zu präsentieren. Den Rahmen sprechen Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin ab.
    • Ihr betreuender Professor bzw. Ihre betreuende Professorin benotet die Arbeit. Dabei fließt Ihre Leistung in der Bearbeitungsphase natürlich mit ein. Dazu hält der Professor/die Professorin ggf. Rücksprache mit dem Firmenbetreuer/der Firmenbetreuerin.
    • Die Note wird von der Prüfungskommission Ihres Studiengangs beschlossen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung durch das Studienbüro, die Note wird auf Ihrem Notenblatt ausgewiesen.
  • Wo kann ich weitere Informationen bekommen?

    • Es gibt Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten und wissenschaftlichen Schreiben – auch in unserer Bibliothek!
    • Unsere Bibliothek bietet außerdem vor Ort und online verschiedene Kurse zum wissenschaftlichen Arbeiten an, siehe https://www.th-ab.de/hochschule/organisation/organisationseinheiten/bibliothek/kurse-und-beratung.
    • Sprechen Sie Kommilitonen, die die Bachelorarbeit schon geschrieben haben an, also z.B. Master­studierende, die Sie in Veranstaltungen treffen.
    • Als Hilfestellung für die äußere Gestaltung der Arbeit finden Sie in unserer Lernplattform Moodle die Vorlage für Bachelorarbeiten mit ausführlichen Informationen.

Sollte an dieser Stelle Fragen offengeblieben sein, dann lassen Sie dem Studienbüro eine E-Mail zukommen!