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Hochschulwahlen

Die Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den Faktultätsräten und im Studentischen Konvent werden durch die allgemeinen Hochschulwahlen bestimmt.

Die Amtszeit der studentischen Vertreterinnen und Vertreter beträgt ein Jahr, alle anderen Vertreterinnen und Vertreter werden für zwei Jahre gewählt. Die Wahlen finden jeweils in der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt, die Amtzeit beginnt zum 15. September.

Informationen zu den Hochschulwahlen

Die Hochschulwahlen fanden vom 11. bis 23. Juni 2025 statt. Das Wahlergebnis finden Sie im Moodle-Kurs Hochschulwahlen.