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Anerkennung von Studienleistungen im Ausland

Ein Student der TH AB auf dem Campus in Turku

Die Entscheidung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen liegt bei der Prüfungskommission und dem/der Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs. Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Um Sie vor Überraschungen zu schützen, haben wir das Konzept der sogenannten Vorab-Anerkennung entwickelt. Damit ist gewährleistet, dass die Anerkennung der erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen beim Studienbüro nach Ihrem Auslandsaufenthalt nur eine reine Formsache ist.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie erfolgreich die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen meistern.

  • Vorab-Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt

    Nachdem Sie für einen Erasmus+- oder einen Exchange-Studienplatz ausgewählt wurden oder sich als Freemover an einer Hochschule beworben haben oder noch bewerben möchten, können Sie auf Basis Ihrer Planungen einen Vorab-Anerkennungsbogen (VAB) über unsere Anerkennungsdatenbank einreichen. Durch den VAB wird vor dem Auslandsaufenthalt definiert, welcher erfolgreich absolvierte Kurs im Ausland für ein entsprechendes Modul an der Technischen Hochschule Aschaffenburg anerkannt wird.

    Bitte beachten Sie, dass für Projektmaster ein anderes Vorgehen praktiziert wird. Master-Studierende von EIT und WI müssen einen Studienplan einreichen, der mit Betreuer und Prüfungskommission abgestimmt ist.

    • Schauen Sie sich zunächst das Kursprogramm an Ihrer Gasthochschule an und identifizieren Sie Kurse, die Sie in Ihren Vorabanerkennungsantrag aufnehmen möchten. Sollten keine Kursbeschreibungen auf der Website der Gasthochschule verfügbar sein,  erkundigen Sie sich eigenständig bei dem/r Ansprechpartner/in Ihrer Gasthochschule.
    • Loggen Sie sich in unsere Anerkennungsdatenbank ein und reichen Sie Ihre Vorabanerkennung ein. Hinweise zur Vorgehensweise finden Sie in unserem Handbuch.
    • Tragen Sie ein, welches Fach oder welche Fächer an der Gasthochschule auf die in Ihrer Studienordnung vorgesehenen Module angerechnet werden sollen.
    • Hochschulen im außereuropäischen Raum und im Vereinigten Königreich wenden kein ECTS-Punktesystem an. Bitte nutzen Sie hier die Orientierungshilfe zur Anwendung von ECTS-Punkten.
    • Im nächsten Schritt folgt die Weiterleitung und Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen an die relevanten Stellen im Hause. Die Entscheidung Ihres Antrags wird Ihnen im Anschluss per Mail mitgeteilt.
    • Sollten Sie im Rahmen des Erasmus+-Programms an eine Partnerhochschule reisen, erstellen Sie nun ein Learning Agreement. Hierbei hilft Ihnen unser Leitfaden zur Anerkennung und Learning Agreement im ERASMUS+ Programm. Das Learning Agreement muss vor Antritt Ihres Auslandssemesters sowohl von der Heimat- als auch von der Gasthochschule unterzeichnet sein.
  • Änderung bereits genehmigter Vorabanerkennungen

    Aus unterschiedlichen Gründen kann eine Änderung des Vorab-Anerkennungsbogen notwendig werden. Hierbei sind nachfolgende Rahmenbedingungen zu beachten:

    1. Grundsätzlich können Erasmus- und Exchange-Studierende beliebig viele VABs einreichen.

    2. Eine Änderung des Vorab-Anerkennungsbogens ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule möglich

    3. Reichen Sie dazu einen neuen Vorab-Anerkennungsbogen ein, in dem Sie auch die bereits genehmigten Kurse erneut auflisten

    4. Für neu hinzugefügte Kurse benötigen wir die dazugehörigen Kursbeschreibungen

    5. Der alte Vorab-Anerkennungsbogen ist nach Genehmigung eines geänderten Vorab-Anerkennungsbogens nicht mehr gültig.

  • Besonderheiten bei der Vorab-Anerkennung von Free Movern

    Free Mover sind Studierende, die ein Auslandssemester an einer ausländischen Gasthochschule verbringen, die nicht Partnerhochschule der Technischen Hochschule Aschaffenburg ist.

    Sie haben die Möglichkeit, eine Vorab-Anerkennung vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts einzureichen. Das Vorgehen oben bei "Vorab-Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt" beschrieben. Sollte es zu Beginn des Auslandssemesters zu Änderungen in der Fachbelegung kommen, können Free Mover ihre Vorab-Anerkennung einmalig innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters ändern. Das Vorgehen ist oben bei "Änderung bereits genehmigter Vorabanerkennungen" beschrieben.

  • Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt

    Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Leistungen, die während des Auslandsaufenthaltes erbracht wurden. Es ist im International Office der Partnerhochschule erhältlich und grundlegend für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen in Deutschland.

    Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung (AA) von Studien- und Prüfungsleistungen im Studienbüro ein. Diesem legen Sie Ihren genehmigten VAB und Ihr Transcript of Records (ToR) bei.

    Nach Umrechnung der Noten und dem offiziellen Beschluss durch die Prüfungskommission versendet das Studienbüro den Bescheid über die Notenvergabe an den Studierenden. Außerdem werden die Noten im Self-Service-Portal für den Studierenden sichtbar.