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Auslandsbeauftragte

Die Entscheidung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen liegt bei der Prüfungskommission und dem/der Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs. Nachfolgend finden Sie die Aufstellung der Auslandsbeauftragten in den Fakultäten.

Fakultät Ingenieurwissenschaften

Fakultät Wirtschaft und Recht