Ausländische Zeugnisse müssen Sie zur Anerkennung bei uni-assist einreichen und eine Vorprüfungsdokumentation für die TH Aschaffenburg beantragen.
Eine Vorprüfungsdokumentation Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich. Bitte beachten Sie, dass uni-assist in der Regel mehrere Wochen für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen benötigt. Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das Sie direkt an uni-assist überweisen müssen.
Für einen Masterstudiengang müssen Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, das einem deutschen Hochschulabschluss entspricht. Nach der Registrierung im uni-assist-Portal wählen Sie die Technische Hochschule Aschaffenburg und den Abschluss "Master".
Der Bescheid der Vorprüfungsdokumentation (VPD) muss bis Ende des Bewerbungszeitraumes des jeweiligen Studienganges zur Bewerbung an der TH Aschaffenburg vorliegen.
Um die VPD zu beantragen, müssen Sie Ihre Bildungsnachweise bei uni-assist einreichen. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie direkt auf der Seite von uni-assist.
Wenn Sie die VPD erhalten haben, laden Sie diese zu Ihrer Bewerbung im CampusPortal hoch.
Sofern Sie bereits eine der folgenden Unterlagen besitzen, ist bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang keine Bewertung durch uni-assist erforderlich:
- Anerkennungsbescheid mit festgesetzter Durchschnittsnote der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
- Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung eines Studienkollegs mit festgesetzter Durchschnittsnote
- Zertifikat der jeweiligen Allgemeinen Prüfstelle (APS) mit ausgewiesener Durchschnittsnote für Bewerber aus der VR China, aus Vietnam oder Indien
APS-Zertifikat
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit einem Schul- oder Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewerben möchten, benötigen ein Zertifikat der jeweiligen Allgemeinen Prüfstelle (APS).
Für deutschsprachige Studiengänge werden folgende Sprachprüfungen anerkannt und müssen spätestens zur Immatrikulation vorgelegt werden:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF): Für die Studiengänge der Fakultät Wirtschaft und Recht muss das Ergebnis in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweisen, für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge ist die Niveaustufe 3 in allen Teilprüfungen ausreichend
- Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
- Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom, das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe-Instituts
- telc-Prüfung Deutsch C1 Hochschule
- Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen und Dolmetscherinstituts München
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
- Abgeschlossenes Germanistikstudium
- An einer deutschen Schule in Deutschland erworbener mittlerer Bildungsabschluss
- Abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer Hochschule in Deutschland
Englischsprachige Studiengänge
Für englischsprachige Studiengänge ist neben B2-Englischkenntnissen auch ein Deutschnachweis der Stufe A1 erforderlich.
Weitere Informationen zu den anerkannten Sprachprüfungen werden in Kürze hier veröffentlicht.
Wenn Ihre Vorbildungsnachweise nicht den direkten Hochschulzugang eröffnen, müssen Sie vor Studienbeginn die Feststellungsprüfung am Studienkolleg ablegen. Für die Anmeldung am Studienkolleg benötigen Sie einen Anerkennungsbescheid der Hochschule. Daher müssen Sie vorab eine Vorprüfungsdokumentation für die TH Aschaffenburg bei uni-assist beantragen.
Die Anmeldung am Studienkolleg in Coburg ist zweimal im Jahr möglich. Vor Aufnahme in das Studienkolleg ist eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik abzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Studienkollegs Coburg.
Nach Bestehen der Feststellungsprüfung ist die Immatrikulation an der TH Aschaffenburg in den Fachrichtungen des besuchten Kurses grundsätzlich möglich. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung von der Durchschnittsnote abhängig.
Alle Informationen finden Sie zusammengefasst in unserem Infoblatt für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen (PDF).
Noch Fragen? Bitte schreiben Sie uns unter studienbewerbung(at)th-ab.de oder rufen Sie uns an unter 06021 / 4206-351.