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Energiepreispauschale

Die Einmalzahlung für Studierende in Höhe von 200 Euro kann seit 15. März 2023 beantragt werden.

Im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten haben Studierende einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG). Voraussetzung ist, dass sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren und zum genannten Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.

Die Einmalzahlung für Studierende kann seit dem 15. März 2023 beantragt werden.

Die Zugangsdaten für den Antrag zur einmaligen Energiepreispauschale stellen wir für unsere Studierenden im CampusPortal bereit. Sie erhalten per E-Mail weitere Informationen zur Beantragung der Energiepreispauschale.

Für die Antragstellung mit Zugangscode und PIN benötigen Sie ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse.

Alternativ kann der Antrag mit einem BundID-Konto mit elektronischer ID (Online-Ausweisfunktion, Europäische eID oder ELSTER-Zertifikat) gestellt werden. In diesem Fall benötigen Sie nur den Zugangscode, die PIN ist nicht erforderlich.

Antragsberechtigte Studierende, die am 15.03.2023 nicht mehr an der TH Aschaffenburg eingeschrieben waren, haben die benötigten Zugangsdaten per Post erhalten.

 

Sie haben Fragen?

... zur Antragstellung?  Unter www.einmalzahlung200.de/faq finden Sie umfangreiche FAQ.

... zu den Zugangsdaten? Bitte lassen Sie bitte dem Studienbüro eine E-Mail zukommen.