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S3 Leitlinie Wochenbett

Würfelgebäude am Campus 1 Frontalansicht

Erstellung einer S3 Leitlinie für die Betreuung von Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen im deutschsprachigen Raum.

Hintergrund

Für die Betreuung von Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen liegt im deutschsprachigen Raum bislang keine übergreifende Leitlinie vor. Internationale Erfahrungen weisen jedoch darauf hin, dass klar strukturierte und evidenzbasierte Empfehlungen eine wichtige Orientierung für die beteiligten medizinischen Berufsgruppen bieten. Sie unterstützen dabei, klinische Situationen differenziert einzuschätzen, Entscheidungsprozesse zu strukturieren und eine qualitativ hochwertige, angemessene Versorgung sicherzustellen. Eine S3-Leitlinie ist die höchste Qualitätsstufe evidenzbasierter medizinischer Leitlinien in Deutschland.

Ziele und Zielgruppe

Ziel ist es, das aktuelle Wissen zur Betreuung von Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen zusammenzuführen und eine fundierte Einschätzung der Notwendigkeit oder Vermeidung von Interventionen zu ermöglichen. Die Leitlinie richtet sich an Hebammen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und psychosoziale Fachkräfte, die an der Betreuung von Frauen, Neugeborenen und Familien nach der Geburt beteiligt sind.

Methoden

Die Leitlinie wird in interdisziplinärer Kooperation mit 16 Fachgesellschaften erstellt und stützt sich auf eine systematische Literaturrecherche. Für die einzelnen Endpunkte werden mithilfe des GRADE-Ansatzes Evidenzprofile erstellt und deren Qualität bewertet. Darauf aufbauend werden fundierte Handlungsempfehlungen formuliert, wobei das Evidence-to-Decision-Framework zum Einsatz kommt. Die Methodik orientiert sich somit an den Standards der evidenzbasierten Medizin sowie am AWMF-Manual zur Leitlinienerstellung.

Anmeldende Fachgesellschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) 
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) 
  • Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM)

Förderung

Das Projekt wird durch den Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschusses mit 430.000 Euro gefördert. 

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