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Erasmus+

Ein Student der TH AB auf dem Campus in Turku

Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Zudem werden auch Praktika über Erasmus+ gefördert.

Fast alle europäischen Partnerhochschulen der Technischen Hochschule Aschaffenburg sind im ERASMUS-Programm. Den Hinweis dazu, ob ein ERASMUS+ Abkommen vorliegt oder nicht, finden Sie unter Partnerhochschulen.

  • Bewerbungsverfahren des akademischen Jahres 2024/25

    Die Bewerbungsfrist für Austausche im akademischen Jahr 2024/25 ist der 1. März 2024.

    Die Bewerbung um Erasmus+ Austauschplatz an einer unserer Partnerhochschulen erfolgt über das zentrale Onlinebewerbungsportal. Falls sich das Portal nicht öffnen lässt löschen Sie bitte Ihren Browser-Cache. Verwenden Sie für die Anmeldung bitte Ihre s-Nummer.

    Folgende Unterlagen sind im PDF-Format im Verlauf der Onlinebewerbung hochzuladen: 

    Auflistung der Module, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Bitte verwenden Sie hierzu unsere Vorlage.

    Nachweis über Start- und Enddatum des Auslandssemesters: Erstellen Sie eine pdf-Datei, in der alle Start-und Endsemesterdaten Ihrer Wunsch-Gasthochschulen enthalten sind. Die Informationen können Sie den akademischen Kalendern ("academic calendar") der Gasthochschulen entnehmen.

    Englischsprachiger Notenspiegel: Laden Sie sich den englischsprachigen Notenspiegel aus dem SB Portal herunter. Falls Sie sich im ersten Semester befinden und noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben, erstellen Sie bitte eine pdf-Datei, in dem Sie darauf einen Hinweis geben.


    Abschluss der Bewerbung

    Um Ihre Bewerbung abzuschließen, muss ein unterschriebener Ausdruck der Onlinebewerbung sowie die Auflistungen Ihrer Kurse für jede Wunschhochschule, fristgerecht im International Office eingereicht werden. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

    Wir behalten uns vor, Bewerbungen für einen Aufenthalt, bei dem keine direkte Anerkennung der im Ausland belegten Module auf den Studienfortschritt an der TH Aschaffenburg ersichtlich ist, nachrangig bei der Förderung zu berücksichtigen

  • Auswahlverfahren und Voraussetzungen

    Die Auswahl der Studierenden erfolgt anhand des Notendurchschnitts und des Studienfortschritts. Nach der Auswahl wird Ihnen ein Austauschplatz zugewiesen, Sie können dann entscheiden, ob Sie den zugewiesenen Platz im Rahmen der Förderbedingungen annehmen. Studierende die von einem zugesagten Austauschplatz im Erasmus+ Programm zurückgetreten sind, werden bei einer erneuten Bewerbung in der Auswahl nachrangig berücksichtigt. Ein Notendurchschnitt von schlechter als 3,5 führt in der Regel zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Liegen Sie 60 ECTS und über 50% hinter Ihren Soll-Studienleistungen führt dies ebenso zum Ausschluss im Auswahlverfahren.

    Voraussetzungen für eine Erasmus+-Förderung sind außerdem eine Immatrikualtion an der TH Aschaffenburg und der Abschluss des ersten Studienjahres. An der Gasthochschule sind Kurse von mindestens 30 ECTS zu belegen, auch wenn nicht alle Kurse anerkannt werden müssen. Außerdem muss der Aufenthalt an der Gasthochschule mindestens 90 Tage (Ausnahmen erfragen Sie bitte im IO) betragen. Dabei ist der tatsächliche Aufenthalt maßgeblich und nicht die Dauer des Semesters.

    Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind alle grundständig Studierenden berechtigt am Erasmus+ Programm teilzunehmen

    Mindestens eine der im Ausland erbrachten Studienleistungen muss auf das Curriculum anrechenbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Bewerbung nachrangig behandelt.

  • Formalitäten

    Eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten als Erasmus+ Stipendiat/in erhalten Sie in der Studentencharta.

    Unterlagen vor/ während des Auslandsaufenthalts:

    Das Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts erstellen Sie über unser Online-Bewerbungsportal. Bitte orientieren Sie sich dafür an unserer Handhabe und verwenden Sie die für die Gasthochschule zutreffendenden Kontaktdaten aus dem Annex. Falls sich vor Ort Kurse ändern sollten, erfolgt die Änderung des Learning Agreements während des Auslandsaufenthalts auch online.

    Das Grant Agreement erhalten Sie direkt vom International Office.

    Förderfähig sind Aufenthalte, bei denen an der Partnerhochschule ein ordentliches Semester im Umfang von 30 ECTS absolviert werden. Die Auszahlung der ersten Rate der Förderung i. H. v. 80 Prozent des Gesamtbetrages erfolgt zu Beginn der Mobilität. Werden weniger als 20 ECTS erreicht, wird in der Regel die 2. Rate i. H. v. 20 Prozent einbehalten. Ansonsten erfolgt die Auszahlung der 2. Rate nach Einreichung aller notwenigen Unterlagen nach der Mobilität.

    Unterlagen nach Ihrem Auslandsaufenthalt:

    Reichen Sie die Confirmation of Stay als Kopie oder Scan ein. Für den Erfahrungsbericht verwenden Sie bitte die Vorlage, die wir im Moodle-Kurs International Office - Informationen zu Partnerhochschulen hinterlegt haben. Der Link zum Onlinebericht wird per E-Mail an Ihre s-Nummer versendet. Das Transcript of Records kann im Original oder per E-Mail von einer offiziellen E-Mail Adresse der Partnerhochschule im International Office eingreicht werden.

  • Mobilitätszuschuss für Geförderte aus dem Projekt 2022 (ab Wintersemester 2022/23)

    Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

    Der Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) beträgt je nach Ländergruppe:

     

    Gruppe Zielland Förderraten im Aufruf 2021 Förderraten im Aufruf 2022 und 2023
    Gruppe 1
    Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
    450 EUR / Monat 600 EUR / Monat
    Gruppe 2
    Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

    Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5.
    390 EUR / Monat 540 EUR / Monat
    Gruppe 3
    Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 330 EUR / Monat 490 EUR / Monat
    Aufstockungsbeträge (top-ups)
    für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
    für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
    für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig

    *Studierende mit Behinderung, Studierende mit Kindern, Erstakademikerinnen und -akademiker, erwerbstätige Studierende und Graduierte (Verdienst von 450 bis 850 Euro über mindestens 6 Monate am Stück vor Bewerbungsfrist)

  • Förderraten für die internationale Mobilität (KA 131 international)

    Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

    Mobilitätsrichtung Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups)

    Outgoing-Studierende in Partnerländer
    außer Region 5 und 14 (Projekt 2021)
    und Region 13 und 14 (Projekt 2022
    und 2023)

     

    700 EUR / Monat

    für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen*: 250 EUR / Monat

    für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig +
    bis zu 4 zusätzliche Tage

    der zusätzliche Betrag zur individuellen
    Unterstützung für Praktika in Höhe von
    150 EUR pro Monat gilt nur bei Mobilität
    in Partnerländer der Regionen 5 und 14
    (Projekt 2021) und der Regionen 13 und
    14 (Projekt 2022 & 2023)

  • Finale Förderhöhe

    Förderungen erfolgen entsprechend der Mittelzuweisungen durch den DAAD, weswegen eine Vollförderung nicht garantiert werden kann. Erst mit Erhalt des Grant Agreements kann der finale Betrag mitgeteilt werden.