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Exchange & Study Abroad

Eine Studentin der TH AB auf dem Campus in Georgien

Neben unseren Partnerhochschulen im ERASMUS+-Programm haben Sie auch die Möglichkeit, sich für Partnerhochschulen zu bewerben, für die wir Exchange oder Study Abroad-Plätze anbieten.

Wenn Sie einen Exchange Platz an einer unserer Partnerhochschulen erhalten, werden Ihnen die dortigen Studiengebühren erlassen. Study Abroad hingegen bedeutet, dass Sie die regulären Gebühren zahlen. Bei vielen Partnerhochschulen erhalten Sie jedoch eine Reduzierung der Studiengebühren.

Fristen und Links zur Bewerbung für einen Austauschplatz finden Sie hier.

  • Voraussetzungen für Ihre Bewerbung

    Ein Notendurchschnitt von schlechter als 3,5 führt in der Regel zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ebenso können Leistungsrückstände von mehr als 60 ECTS oder ein Stand von 50% hinter den Soll-Studienleistungen zum Ausschluss führen.

    Studierende, die sich keine Studienleistungen anrechnen lassen wollen, werden bei der Auswahl nachrangig berücksichtigt.

    Das Verfassen eines Erfahrungsberichts (Vorlage in unserem Moodle-Kurs International Office)  und die Teilnahme am interkulturellen Begleitprogramm ist verpflichtend.

  • Bewerbungsverfahren nach Ende der Bewerbungsfrist

    Die Bewerbungsfrist für Freiplätze im akademischen Jahr 2026/27 ist abgelaufen. Sollten Sie Interesse an einem Restplatz haben, informieren Sie sich gerne hier.

  • Study Abroad-Bewerbung

    Entnehmen Sie unserer Übersicht über die Partnerhochschulen welche sprachlichen Voraussetzungen Sie für ein Auslandssemester an der jeweiligen Hochschule mitbringen müssen, welche Bewerbungsunterlagen Sie einreichen müssen, wie hoch die Kosten sind und welche Bewerbungsfristen bei den Hochschulen bestehen.

    Tipp: Bitte geben Sie Ihre Study Abroad-Bewerbungsunterlagen mit einem Vorlauf von zwei bis drei Wochen bezogen auf die von den Hochschulen angegebene Bewerbungsfrist bei uns im International Office ab. Wir werden Ihre Bewerbung dann an die jeweilige Partnerhochschule weiterleiten.

  • Anerkennung von Studienleistungen

    Die Entscheidung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen liegt bei der Prüfungskommission und dem/der Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs. Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Um Sie vor Überraschungen zu schützen, haben wir das Konzept der sogenannten Vorab-Anerkennung entwickelt. Damit ist gewährleistet, dass die Anerkennung der erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen beim Studienbüro nach Ihrem Auslandsaufenthalt nur eine reine Formsache ist.