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Bewerben mit ausländischem Bildungsnachweis

Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnisse an der TH Aschaffenburg bewerben möchten, finden Sie hier alle Informationen für Ihre erfolgreiche Bewerbung. 

Sie möchten mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an der TH Aschaffenburg studieren? Dann benötigen Sie in der Regel zunächst eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Nachweise Sie benötigen und was Sie bei der Bewerbung beachten müssen.

Wichtige Schritte für Ihre Bewerbung

  • Hochschulzugangsberechtigung prüfen

    Um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob Ihr Schul- oder Hochschulabschluss zum Studium an der TH Aschaffenburg berechtigt, können Sie den Check: Hochschulzugang von uni-assist e.V. nutzen. 

    Bitte beachten Sie, dass die TH Aschaffenburg vor einer formalen Bewerbung keine individuelle Prüfung Ihrer Bildungsnachweise vornehmen kann. 

  • Voraussetzungen für den Studiengang prüfen

    Lesen Sie die Informationen zu Ihrem Studiengang sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

    Für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang ist beispielsweise ein Bachelorabschluss erforderlich. 

    Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die für den jeweiligen Studiengang angegebene Kontaktperson.

  • Bewerbungsfristen beachten

    Bitte beachten Sie die für Ihren Studiengang geltenden Bewerbungsfristen.

    In einigen Studiengängen gelten für Nicht-EU-Bewerbende abweichende Fristen. 

  • Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen

    Wenn Sie Ihren Schul- oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). 

    Beantragen Sie diese rechtzeitig bei uni-assist e.V.. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. 

    Die VPD sollte bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. 

  • Bewerbungsgebühr bezahlen

    Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen bis auf wenige Ausnahmen für jede Bewerbung eine Gebühr von 80,00 EUR zahlen. 

    Ohne Zahlung der Bewerbungsgebühr kann Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden. 

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Bewerbungsgebühr

  • Sprachvoraussetzungen prüfen

    Informieren Sie sich auf unserer Seite zu den Sprachvoraussetzungen über die für Ihren Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse und anerkannten Sprachnachweise. 

    Für unsere englischsprachigen Studiengänge sind Deutschkenntnisse auf A1-Niveau und Englischkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich. 

    Für unsere deutschsprachigen Studiengänge werden in der Regel Deutschkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt. Einige Studiengänge erfordern jedoch Deutschkenntnisse auf C1-Niveau.

    Die Sprachnachweise müssen spätestens bei der Immatrikulation vorliegen. 

Video-Guide zur Bewerbung

Anerkannte Sprachprüfungen

Häufige Fragen zur Bewerbung mit ausländischem Bildungsnachweis

  • Berechtigt mich mein ausländischer Schul- oder Hochschulabschluss zu einem Studium an der TH Aschaffenburg?

    Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen können wir Zeugnisse und Abschlüsse leider nicht vorab prüfen. Eine Bewertung Ihrer Unterlagen ist erst möglich, nachdem Sie eine reguläre Bewerbung über unser Bewerbungsportal eingereicht haben.

    Mit dem Hochschulzugangscheck von uni-assist können Sie selbst prüfen, ob Ihr Abschluss grundsätzlich zu einem Studium in Deutschland berechtigt. 

    Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis lediglich der Orientierung dient und die verbindliche Prüfung durch uni-assist e.V. und die Hochschule nicht ersetzt.

  • Benötige ich eine VPD für meine Bewerbung?

    Wenn Sie Ihren Schul- oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung an der TH Aschaffenburg grundsätzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist. 

    Die VPD bestätigt, wie Ihre ausländischen Bildungsnachweise im deutschen Hochschulsystem eingeordnet werden und ob Sie damit zum Studium an der TH Aschaffenburg berechtigt sind. 

    Informationen dazu, welche Unterlagen Sie für die Beantragung der VPD benötigen, finden Sie direkt auf der Seite von uni-assist

    Sobald Sie Ihre VPD erhalten haben, laden Sie diese zu Ihrer Bewerbung im CampusPortal hoch. 

  • In welchen Fällen benötige ich keine VPD für die Bewerbung?

    • Sie besitzen einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern mit festgesetzter Durchschnittsnote.
    • Sie haben die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg erfolgreich absolviert und verfügen über ein Zeugnis mit festgesetzter Durchschnittsnote.

     

  • Ist der Prüfbericht von uni-assist ausreichend für eine Bewerbung?

    Nein, es wird eine VPD für die TH Aschaffenburg benötigt. 

  • Kann ich mich mit einer VPD bewerben, die für eine andere Hochschule ausgestellt wurde?

    Nein, die VPD muss für die TH Aschaffenburg ausgestellt worden sein.

     

  • Kann ich mich mit einer VPD von uni-assist bewerben, die für ein anderes Semester ausgestellt wurde?

    Ja, Sie können eine VPD aus einem früheren Semester verwenden, sofern diese für die TH Aschaffenburg ausgestellt wurde.

  • Wann kann ich die VPD beantragen?

    Sie können die VPD jederzeit unabhängig von unseren Bewerbungsfristen beantragen. Sie ist nach Ausstellung ein Jahr lang gültig.

    Bitte beantragen Sie Ihre VPD frühzeitig, da die Bearbeitungszeiten von uni-assist meist vier bis acht Wochen betragen. 

  • Kann ich die VPD auch nach Ende der Bewerbungsfrist einreichen?

    Bei Bewerbungen für den Masterstudiengang International Management sowie für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss die VPD spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Eine Nachreichung nach Fristablauf ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Für den Studiengang Software Design International ist die Möglichkeit einer Nachreichung von der Bewerberlage abhängig, da die Zahl der Studienplätze für Bewerberende aus Nicht-EU-Staaten gegebenenfalls begrenzt werden kann. Daher empfehlen wir dringend, die VPD bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen.

    Für alle anderen zulassungsfreien Studiengänge kann die VPD bis zu sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden, sofern sie innerhalb des Bewerbungszeitraums bei uni-assist beantragt wurde.

    Generell empfehlen wir, die VPD möglichst frühzeitig zu beantragen und einzureichen, um Verzögerungen im Bewerbungsverfahren zu vermeiden.

  • Ich verfüge nicht über einen für meinen gewünschten Masterstudiengang fachlich einschlägigen Bachelorabschluss. Kann Berufserfahrung den fehlenden fachlichen Bezug meines Abschlusses ersetzen?

    Nein, Sie können nur zugelassen werden, wenn Sie alle für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. 

  • Mein Schulabschluss berechtigt mich nicht direkt zu einem Studium an der TH Aschaffenburg. Was muss ich tun?

    Wenn Ihr Schulabschluss nicht direkt zum Studium an der TH Aschaffenburg berechtigt, müssen Sie zunächst ein Studienkolleg besuchen und die Feststellungsprüfung erfolgreich bestehen. 

    Für die Anmeldung am Studienkolleg benötigen Sie einen Anerkennungsbescheid der Hochschule. Daher müssen Sie vorab eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) für die TH Aschaffenburg bei uni-assist e.V. beantragen.

    Die Anmeldung am Studienkolleg in Coburg ist zweimal im Jahr möglich. Vor der Aufnahme in das Studienkolleg ist eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik abzulegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Studienkollegs Coburg.

    Nach bestandener Feststellungsprüfung können Sie sich für passende Studiengänge an der TH Aschaffenburg bewerben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet zusätzlich die erreichte Durchschnittsnote über die Zulassung. 

  • Kann ich mich mit einer erfolgreich absolvierten Feststellungsprüfung direkt an der TH Aschaffenburg bewerben?

    Ja. Wenn Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich absolviert haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung keine VPD. Sie können sich direkt an der TH Aschaffenburg bewerben.

  • Wie wird meine Note aus der Feststellungsprüfung bei einer Bewerbung gewertet?

    Die Bewerbungsnote wird aus dem Bildungsnachweis Ihres Heimatlandes, der den Hochschulzugang ermöglicht, und dem Zeugnis der Feststellungsprüfung berechnet. Beide Noten fließen zu gleichen Teilen in die Durchschnittsnote ein.

    Sollte Ihr Studienkolleg nicht die Gesamtdurchschnittsnote ausweisen, empfehlen wir für zulassungsbeschränkte Studiengänge zusätzlich die VPD zu beantragen. Damit kann die Durchschnittsnote nachgewiesen werden.

  • Muss ich ein APS-Zertifikat einreichen?

    Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schul- oder Hochschulabschluss in China, Indien oder Vietnam erworben haben, müssen ein APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle nachweisen. Das APS-Zertifikat muss bei uni-assist für die Beantragung der VPD vorgelegt werden.

  • Gibt es für Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten eine Begrenzung der Studienplätze in den englischsprachigen Studiengängen?

    Je nach Nachfrage kann die Zahl der Studienplätze für Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten begrenzt sein. Bei der Vergabe werden nur Bewerbende berücksichtigt, die alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  • Muss ich eine Bewerbungsgebühr zahlen?

    Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen für jede Bewerbung eine Gebühr von 80,00 EUR zahlen. 

    Die Bewerbungsgebühr ist unabhängig von den Gebühren von uni-assist zu entrichten.

    Weitere Informationen finden  Sie auf der Seite zur Bewerbungsgebühr.

  • Gibt es Ermäßigungen oder Ausnahmen von der Bewerbungsgebühr?

    Die Bewerbungsgebühr muss für jede Bewerbung gezahlt werden. Bei einer Bewerbung in einem folgenden Semester muss die Gebühr erneut gezahlt werden. 

    Die Ausnahmen sind auf dieser Seite  aufgeführt. Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Benötige ich für mein Studium in Deutschland ein Visum?

    Ob Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Studierende aus EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz benötigen in der Regel kein Visum. Für Bewerberinnen und Bewerber aus vielen Nicht-EU-Ländern ist hingegen vor der Einreise ein Visum zum Studium erforderlich.

    Da die Visabestimmungen je nach Herkunftsland unterschiedlich sein können, empfehlen wir, sich frühzeitig über die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu informieren. Offizielle Informationen des Auswärtigen Amts finden Sie hier.

    Für die Erteilung eines Visums müssen internationale Studierende in der Regel außerdem nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung ihres Aufenthalts verfügen. Häufig erfolgt dieser Nachweis über ein sogenanntes Sperrkonto (Blocked Account).

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Visumantrags mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie daher möglichst frühzeitig mit der Planung.

Häufige Fragen zu den Sprachvoraussetzungen

Download und Kontakt

Noch Fragen? Bitte schreiben Sie uns unter study(at)th-ab.de (für englischsprachige Studiengänge) oder unter studienbewerbung(at)th-ab.de (deutschsprachige Studiengänge).