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Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nur auf Antrag. Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und für die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen werden auf dieser Seite Antragsformulare für alle Studiengänge bereitgestellt.

Für die folgenden Sonderfälle verwenden Sie bitte spezielle Formulare:

  • Vorab-Anerkennung für Leistungen eines geplanten Auslandsaufenthaltes: Die Formulare finden Sie auf den Seiten des International Office zum Auslandssemester.
     
  • Vorab-Anerkennung von Leistungen, die Sie während des Studiums an der TH Aschaffenburg an einer anderen deutschen Hochschule ablegen (z.B. vhb-Leistung): Hierfür verwenden Sie bitte das Formular zur Vorab-Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Formulare und Hinweise zur Antragstellung

Bitte machen Sie sich zunächst mit der Studien- und Prüfungsordnung und den Modulhandbüchern des Studiengangs vertraut. Dem Antrag auf Anerkennung fügen Sie folgende Unterlagen bei:

Einen beglaubigter Notenspiegel mit Stempel und Unterschrift der Hochschule sowie für jedes beantragte (Teil-)Modul das Portfolio mit den nachfolgenden Unterlagen:

  • Kopie des Notenspiegels (bitte jeweils die beantragte Leistung/Note farblich markieren!)
  • Auszüge aus dem Modulhandbuch (nur wenn nicht vorhanden: Inhaltsbeschreibungen, Vorlesungsgliederung)
  • Sofern diese Information nicht im Notenspiegel oder Modulhandbuch enthalten ist: Dokument aus dem hervorgeht, welchen Umfang das beantragte Fach hat (ECTS-Punkte und Semesterwochenstunden)
  • Für das Praxissemester zusätzlich: Das Praktikumszeugnis der Ausbildungsstelle und ggf. den Praktikumsbericht.

Antragsfrist:
Bis zum Ende der Vorlesungszeit des ersten Studiensemesters im Studiengang!
Falls eine Zulassung in ein höheres Fachsemester beantragt wird, muss der Antrag im Bewerbungszeitraum gestellt werden.

Über die Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen entscheiden die Prüfungskommissionen. Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte im Studienbüro ein. Aussagen darüber, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann, können im Voraus nicht getroffen werden.